Sterbegeldversicherung LVM
Zu den ältesten Versicherungsgesellschaften gehört zweifelsohne die LVM, welche 1896 in Westfalen gegründet wurde. Während sie anfangs ausschließlich den Landwirten zugänglich war, kann sie heute allen Verbrauchern bedarfsorientierte Versicherungslösungen anbieten. Ebenfalls gehört eine LVM Sterbegeldversicherung zum Leistungsangebot.
Allgemeine Informationen
- Kostenschutz der Angehörige im Todesfall
- Individuelle, würdevolle Bestattung
- Ersatz für das weggefallene, gesetzliche Sterbegeld
- Verwendung ist zweckgebunden
- Keine Gesundheitsprüfung
- Auszahlung an den Bezugsberechtigten
- Beitragshöhe abhängig vom Eintrittsalter
- Die detaillierten AGB der LVM können unter folgendem Link eingesehen werden: http://static.lvm.de/alfcondeli/media/pdf/114-nutzungsbedingungen-meine-lvm.pdf
Leistungen
- Versicherungssumme wahlweise 5.000 oder 7.500 Euro
- Wartezeit 3 Jahre
- Natürlicher Tod innerhalb der Wartezeit: Beitragsrückerstattung
- Unfalltod: Wartezeit entfällt
- Gewinnbeteiligungen erhöhen die Versicherungsleistung
- Abschluss mit Eintrittsalter zwischen 50 und 68 bei Männern und 50 bis 69 bei Frauen
- Individuelle Wahl der Beitragszahlung
- Einmalzahlung möglich
- Beitragsfrei ab 85 Jahre
Kosten berechnen & Anbieter vergleichen
Eine individuelle Berechnung der Beiträge sowie Einsichtnahme in die Leistungen ist über den internen Tarifrechner möglich. Darüber hinaus lassen sich weitere Anbieter in den Vergleich nehmen. Mittels dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ ist der Tarifrechner bequem erreichbar.
Weitere Informationen
Vom Gesetzgeber wurde das gesetzliche Sterbegeld bereits vor einigen Jahren abgeschafft. Sämtliche Kosten für eine Beerdigung müssen jetzt also aus privater Tasche gezahlt werden. Da die Kosten für eine traditionelle Bestattung schnell 5.000 EUR und mehr betragen können, lohnt sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung der LVM. Natürlich ist der Gedanke an die eigene Beerdigung nicht schön, aber wer schon zu Lebzeiten mit dem Sterbegeld der LVM vorsorgt, kann seine Angehörigen zumindest finanziell entlasten.
Vorsorge mit der LVM Sterbegeldversicherung
Die Sterbeversicherung der LVM kann mit Versicherungssummen von 5.000 oder 7.500 EUR abgeschlossen werden. Zu durchaus günstigen Konditionen können den Angehörigen so zumindest die finanziellen Sorgen genommen werden, wenn der Todesfall eingetreten ist. Für die Annahme des Antrags zur LVM Sterbeversicherung müssen keinerlei Gesundheitsfragen beantwortet werden. Kommt es innerhalb der ersten drei Jahre nach Versicherungsbeginn zum Todesfall, erhalten die Hinterbliebenen die bis dahin eingezahlten Beiträge zurückerstattet. Nach drei vollen Versicherungsjahren gilt vollständiger Versicherungsschutz. Die Wartezeit von drei Jahren entfällt jedoch bei Tod durch Unfall: In diesem Fall wird das Sterbegeld der LVM auch schon innerhalb von drei Jahren ab Versicherungsbeginn in voller Höhe an die Angehörigen ausgezahlt. Kommt es zum Leistungsfall, wird die Versicherungssumme der LVM Sterbegeldversicherung zuzüglich einer Gewinnbeteiligung ausgezahlt. Gewinne können dabei jedoch nicht garantiert werden.
Eintrittsalter und Beiträge zur Sterbegeldversicherung der LVM
Der Abschluss einer Sterbeversicherung der LVM ist im Alter von 50 bis 68 (Männer) bzw. 69 (Frauen) Jahren möglich. Es kann zwischen monatlicher, vierteljährlicher, halbjährlicher und jährlicher Zahlweise gewählt werden. Auch die Zahlung eines Einmalbeitrags in die LVM Sterbeversicherung ist möglich. Bei regelmäßiger Beitragszahlung richtet sich der Beitrag nach dem Eintrittsalter. Hier gilt: Je jünger, desto niedriger der Beitrag. Beitragszahlungspflicht besteht bei regelmäßiger Zahlung bis zum 85. Lebensjahr, danach wird die LVM Sterbegeldversicherung beitragsfrei gestellt.
Was ist im Leistungsfall zu beachten?
Ist der Todesfall eingetreten und die Versicherungsleistung soll beantragt werden, so muss der Versicherungsschein im Original sowie eine amtliche Sterbeurkunde beim Versicherer eingereicht werden. Bei Unfalltod innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre behält sich die LVM Lebensversicherungs-AG das Recht vor, die Todesursache sowie die Umstände des Todeseintritts genau zu prüfen. Für diesen Fall muss schon bei Vertragsbeginn festgelegt werden, dass sowohl der Arzt, der den Tod feststellen wird, als auch mögliche Ermittlungsbehörden von der Schweigepflicht entbunden werden.
Häufig Gestellte Fragen
Sterbegeldversicherung – was ist das?
Welche Versicherungsformen der Sterbegeldversicherung gibt es?
Braucht man eine Sterbegeldversicherung wirklich?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Sterbeversicherung sein?
Sterbegeldversicherung im Vergleich