Sterbegeldversicherung Hansemerkur
Die Hansemerkur Sterbegeldversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person die vereinbarte Versicherungssumme aus.
Versicherungsleistung
• Versicherungssumme bis maximal 20.000 €, keine Mindestversicherungssumme
• Auszahlung im Todesfall (keine Erlebensfallleistung)
• Auszahlung erst nach Ablauf von 36 Versicherungsmonaten (Wartezeit; Ausnahme bei Unfalltod)
• Bei Tod innerhalb des ersten Versicherungsjahres erfolgt eine Rückzahlung der geleisteten Beiträge.
Besonderheiten
• keine Gesundheitsprüfung erforderlich
• Mindesteintrittsalter 40 Jahre
• Höchsteintrittsalter 80 Jahre
• Versicherungslaufzeit stets bis zum Alter 100 Jahre
• einmalige oder laufende Beitragszahlung möglich
Testergebnis
• Bei einem Vergleich der Stiftung Warentest (August 2009) unter 31 Sterbegeldversicherungen wurde das Kosten-Beitrags-Verhältnis der Hansemerkur Sterbegeldversicherung in den vier untersuchten Modellfällen mit Rang 21 bis 25 bewertet (http://www.test.de/Sterbegeldversicherung-meist-zu-teuer-1791104-1791147/).
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Die Merkmale einer Sterbegeldversicherung weisen bei Vergleich der verschiedenen Versicherer deutliche Unterschiede auf. Daher sollten Versicherungsinhalte und Prämien über einen Tarifrechner abgeglichen werden, damit Sie den günstigsten Anbieter finden. Unter dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ erreichen Sie unseren Tarifrechner.
Weitere Informationen
Die gesetzlichen Krankenkassen haben bis 2004 Sterbegeld gezahlt. Seitdem gibt es diese Unterstützung vom Staat nicht mehr und die Beerdigungskosten müssen von den Hinterbliebenen getragen werden. Mit der Sterbegeldversicherung der Hansemerkur können Versicherte ihre Angehörigen für den Ernstfall absichern. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist durchaus sinnvoll, denn schon eine einfache Beerdigung in einem Reihengrab kostet 3.000 EUR und mehr. Das Sterbegeld der Hansemerkur deckt diese Kosten ab.
Sterbeversicherung der Hansemerkur – Die Fakten
Die Hansemerkur Sterbegeldversicherung kann ganz einfach und ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Die Hansemerkur Sterbeversicherung wird ab einem Eintrittsalter von 50 Jahren und mit einer Mindestversicherungssumme von 3.000 EUR angeboten. Im Leistungsfall werden dann mit Hilfe des Hansemerkur Sterbegeldes neben den Beerdigungskosten auch Kosten für Sarg, Überführung, Blumenschmuck und Trauerkränze, Trauerfeier, Grab sowie Grabstein, Karten und Traueranzeigen oder auch Gebühren für Kirche oder Behörden übernommen. So können die Hinterbliebenen finanziell abgesichert werden, wenn es dann zum Todesfall kommt.
Wann werden die Leistungen der Hansemerkur Sterbegeldversicherung gezahlt?
Kommt es nach Abschluss der Sterbegeldversicherung der Hansemerkur zum Tod der versicherten Person, wird die garantierte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen bzw. die bezugsberechtigte Person ausgezahlt. Tritt der Tod innerhalb der ersten 36 Monate nach Versicherungsbeginn ein, werden die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt. Wenn es in den ersten 36 Monaten nach Vertragsbeginn zum Unfalltod kommt, wird das Sterbegeld der Hansemerkur ebenfalls in der garantierten Höhe ausgezahlt. Als Unfall entsprechend den Versicherungsbedingungen gilt ein von außen auf den Körper der versicherten Person einwirkendes Ereignis, dass plötzlich und unfreiwillig geschieht und zur Schädigung des Gesundheitszustandes führt.
An wen wird das Hansemerkur Sterbegeld gezahlt?
Die Leistungen aus der Hansemerkur Sterbegeldversicherung werden an den Versicherungsnehmer (sofern er nicht die versicherte Person ist) bzw. an die Erben oder eine im Vertrag genannte bezugsberechtigte Person ausgezahlt. Das Bezugsrecht kann bis zum Eintritt des Versicherungsfall jederzeit geändert oder widerrufen werden. Weiterhin ist die Verpfändung oder Abtretung aller Rechte aus dem Vertrag zur Hansemerkur Sterbeversicherung möglich. Sämtliche Änderungen zum Vertrag müssen dem Versicherungsunternehmen schriftlich mitgeteilt werden. Kommt es zum Leistungsfall, muss der Versicherungsschein vorgelegt werden, damit die Leistung erbracht werden kann. Außerdem muss die Versicherung unverzüglich über den Tod der versicherten Person in Kenntnis gesetzt werden, was durch eine amtliche Sterbeurkunde nachzuweisen ist.
Steuerliche Regelungen zur Sterbegeldversicherung Senior Care der Hansemerkur
Eine Geltendmachung der Beiträge zur Sterbeversicherung der Hansemerkur bei der Einkommenssteuer als Altersvorsorgeaufwendung ist nicht möglich, sie sind jedoch von der Versicherungssteuer befreit. Versicherungsleistungen, die aufgrund des Todesfalls fällig werden, unterliegen nicht der Einkommenssteuer. Leistungen aus der Sterbegeldversicherung sind jedoch erbschaftssteuerpflichtig, wenn sie durch Schenkung des Versicherungsnehmers oder durch Erwerb (z. B. Nachlass oder aufgrund eines Bezugsrechts) erworben werden. Erbschaftssteuer fällt nur dann nicht an, wenn der Versicherungsnehmer selbst die Leistung erhält. Da die Steuervorschriften sehr umfangreich sind, sollte zu sämtlichen steuerrechtlichen Fragen immer der Steuerberater hinzugezogen werden.