Testament – sinnvoll oder überflüssig?
Während es in früheren Zeiten üblich war, im Rahmen eines letzten Willens beziehungsweise eines Testaments über die Verteilung der persönlichen Besitztümer nach dem eigenen Tod zu bestimmen, ist das Dokument heute weniger verbreitet und es wird lediglich die gesetzliche Erbfolge angewendet. Diese regelt sehr genau, welche Angehörigen welche Ansprüche auf welche Teile des Erbes haben. Doch nicht immer sind die Erblasser noch zu Lebzeiten mit allen potenziellen Erben auf gutem Fuße und würden gern andere Prioritäten setzen, als die gesetzliche Erbfolge sie vorsieht. Vielleicht sollen auch nahestehende liebe Menschen bedacht werden, die in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis mit dem Erblasser stehen. In diesem Fall ist das Aufsetzen eines Testaments sehr wichtig, denn damit kann man tatsächlich frei darüber bestimmen, wer in den Genuss des Nachlasses kommt.
Gründe für die Testamentserstellung
Es gibt verschiedene Gründe dafür, seinen Nachlass durch ein Testament zu regeln. Einer der wichtigsten ist die Möglichkeit, es auch Außenstehenden zu ermöglichen, ein Erbe antreten zu können. Das heißt, dass auch Personen oder Institutionen, die nicht mit dem Erblasser verwandt sind, erben dürfen, wenn dies im Testament so hinterlegt ist. Da viele Menschen sich beispielsweise ehrenamtlich engagieren und ihnen die Unterstützung von spezifischen gemeinnützigen Vereinen oder Stiftungen eine Herzensangelegenheit ist, können sie mit Hilfe eines Testaments dafür sorgen, dass diesen Institutionen nach ihrem Tod ein Teil des Erbes zufällt. Ebenso verhält es sich mit Personen, die einem am Herzen liegen, mit denen man jedoch keine verwandtschaftliche oder eheliche Verbindung hat. Die wichtigste Funktion eines Testaments ist es also, die eigenen Erben völlig eigenständig bestimmen zu können.
Darüber hinaus hilft ein solches Dokument auch dabei, Erbschaftssteuer zu sparen. Denn wenn man seinen Nachlass durch testamentarische Verfügung auf möglichst viele verschiedene Erben aufteilt, so können die verfügbaren Freibeträge besser ausgenutzt werden.
Nicht zuletzt lässt sich durch ein schriftlich aufgesetztes und notariell beglaubigtes Testament auch verhindern, dass sich die Erben über den Nachlass streiten. Denn gerade in weitverzweigten Familien sind Konflikte über einzelnen Personen zustehende Anteile nicht selten. Das kann mit einem klar formulierten Testament ausgeschlossen werden.
Rechtliche Fallstricke umgehen
Wer sich dazu entschlossen hat, ein Testament zu verfassen, muss jedoch viele Formalitäten beachten. Denn auch wenn Film und Fernsehen es gern glauben machen: Einfach handschriftlich die eigenen Wünsche zu Papier zu bringen und von einem Zeugen unterzeichnen zu lassen, ist längst nicht ausreichend, um ein formaljuristisch einwandfreies und damit nicht anfechtbares Testament zu erstellen.
Denn ein solches handschriftliches Dokument muss nach dem Tod durch ein sogenanntes Erbscheinverfahren verifiziert werden – ein kosten- und zeitaufwendiger Prozess für die Hinterbliebenen. Zu Buche schlagen dabei zum einen die Notargebühren, die für die Stellung eines Erbscheinantrages anfallen. Zum anderen müssen die Erben darüber hinaus schließlich auch noch das Gericht für die Erteilung des Erbscheins bezahlen. Umgehen lässt sich dies nur mit einem notariell beglaubigten Testament – das heißt, der Testamentsverfasser muss bereits für die Beglaubigung des Dokuments sorgen. Die Kosten für einen Erbschein entwickeln sich mit der Höhe der im Testament verfügten Vermögenswerte. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, den Letzten Willen schon frühzeitig zu Papier zu bringen und beglaubigen zu lassen, wenn das eigene Vermögen noch überschaubar ist. Dieser Schritt hilft auch dabei, Rechtssicherheit zu schaffen, da nur ein rechtlich einwandfreies Testament eine Beglaubigung erhält. Bei der Erstellung helfen in der Regel spezialisierte Rechtsanwälte, verwahrt wird das Testament anschließend beim Gericht oder Notar.
Um den eigenen Nachlass schon zu Lebzeiten zu regeln, ist ein Testament der richtige Schritt. Denn so lassen sich Konflikte unter Erbberechtigten vermeiden und auch solche Personen und Institutionen berücksichtigen, die keine verwandtschaftliche Beziehung zum Erblasser haben.
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