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Sterbegeldversicherung vs. gesetzliche Krankenkasse

Seit dem 01.01.2004 sind die gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr zur Zahlung von Sterbegeld für versicherte Mitglieder oder deren mitversicherte Angehörige verpflichtet.

Unfalltod

  • Gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit
  • Versicherungsleistung der Unfallkasse beträgt nur ein Siebtel der Bezugsgröße laut §64 SGB
  • Zweifache Versicherungsleistung bei Unfalltod aus der Sterbegeldversicherung
  • Sterbegeldversicherung mit Unfallzusatzversicherung abschließbar
  • Private Unfallversicherung leistet bei einem Unfalltod in der Freizeit
  • Auslandskrankenversicherung leistet bei einem Unfalltod während der Reise

Tod nach Renteneintritt

  • Gesetzliche Rentenversicherung leistet erst bei Bezug einer gesetzlichen Rente
  • Leistung nur für die nächsten Angehörigen
  • Witwen- und Waisenrente in Höhe von 100 % für das Sterbevierteljahr
  • Sterbegeld der Beamtenversorgung in Höhe von zwei Monatsbezügen

Leistung der Krankenversicherung

  • Keine Sterbegeldzahlung mehr seit 01.01.2004
  • Sterbegeld in Höhe von 1050 Euro für versicherte Mitglieder
  • Sterbegeld in Höhe von 525 Euro für Familienversicherte
  • Keine Sterbegeldzahlung für Mitglieder der privaten Krankenkassen

Sterbegeldversicherung

  • Versicherungsleistung frei wählbar
  • Versicherungsleistung unabhängig vom Alter des Versicherungsnehmers
  • Zweifache Leistung bei einem Tod durch Unfall
  • Leistung sowohl bei natürlichem Tod als auch bei Unfall
  • Leistung der Versicherungssumme an frei wählbare Bezugsperson
  • Ersetzt die Zahlung von Sterbegeld durch die Krankenkassen
  • Abschluss ohne Gesundheitsprüfung möglich
  • Leistungshöhe unabhängig von der Bezugsgröße und dem Einkommen

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Mit dem Wegfall des Sterbegeldes durch die gesetzlichen Krankenkassen ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung zur Hinterbliebenenvorsorge ratsam. Über den seiteninternen Tarifrechner können Sie die Angebote zahlreicher Anbieter vergleichen und die passende Versicherung abschließen. Zum Tarifrechner gelangen Sie über den Button „Zum Versicherungsvergleich“.

 

Weitere Informationen

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen wurde mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ erheblich verändert und in einigen Punkten drastisch reduziert. Erlassen wurde das Gesetz am 14.11.2003 und hat dabei seit dem 01.01.2004 volle Gültigkeit. Vor der Gesetzesänderung leistete jede Krankenkasse Sterbegeld in der vorgeschriebenen Höhe. Durch das Modernisierungsgesetz ist die Zahlung von Sterbegeld durch die Krankenkasse vollständig entfallen. Generell aber war das Sterbegeld in der gesetzlichen Krankenversicherung gegeben, für Inhaber einer privaten Krankenversicherung war die Zahlung von Sterbegeld durch den Versicherungsträger nicht möglich. Das Sterbegeld der Krankenkassen bezog sich rein auf die gesetzliche Versicherung, so dass Privatversicherte von der Krankenversicherung das Sterbegeld auch nicht vor der Änderung des Gesetzes erhalten konnten. Die Versicherer haben auf das Modernisierungsgesetz schnell reagiert, so dass die Sterbegeldversicherung die gesetzliche Krankenversicherung und deren Zahlung von Sterbegeld ersetzen kann. Als Anbieter der Sterbegeldversicherung ist die gesetzliche Krankenkasse nicht verfügbar. Zahlreiche Versicherungsträger, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und gegründete Sterbekassen stellen die Alternativen zum Sterbegeld der Krankenkassen dar. Unabhängig davon darf aber auch das Sterbegeld der Rentenversicherung nicht außer Acht gelassen werden. Zudem ist es in einigen Fällen möglich, eine Zahlung von Sterbegeld von der gesetzlichen Unfallversicherung zu erhalten. Letztendlich greift die Sterbegeldversicherung wenn die gesetzliche Rentenversicherung nicht greift. Ebenso greift die Sterbegeldversicherung wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht zur Zahlung von Sterbegeld herangezogen werden kann. Wer bei der Hinterbliebenenvorsorge und insbesondere beim Schutz vor den finanziellen Folgen der Bestattung auf der sicheren Seite sein möchte, sollte die Zahlung von Sterbegeld mit einer darauf ausgelegten Risikoversicherung in Form der Sterbegeldversicherung gewährleisten.

Gesetzliche Leistung bei Unfall

Im Gegensatz zur enthaltenen Unfallleistung der Sterbegeldversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung nur dann zu einer Leistung verpflichtet, wenn die betroffene Person bei einem Arbeitsunfall umkommt oder an den Folgen einer Berufskrankheit verstirbt. Ausschlaggebend für die Höhe der Zahlung durch die gesetzliche Unfallversicherung ist die geltende Bezugsgröße laut §64 SGB VII. Die Hinterbliebenen des Verstorbenen erhaltenen bei Geltendmachung an die gesetzliche Unfallversicherung ein Siebtel dieser festgelegten Bezugsgröße. Daher kann gesetzliche Unfallversicherung nur selten die tatsächlich entstehenden Bestattungskosten wirklich decken. Sie bezieht sich weder auf die Höhe des Einkommens noch steht sie in einem Verhältnis zur Höhe der Bestattungskosten. Eine weitere Vorsorgemöglichkeit ist hier der Abschluss einer Zusatzversicherung. Die private Unfallversicherung kommt in Form der Todesfallleistung auch dann auf, wenn sich der Unfall mit Todesfolge in der Freizeit ereignet. Eine private Unfallversicherung muss aber nicht abgeschlossen werden, wenn eine Sterbegeldversicherung mit dem entsprechenden Zusatz versehen ist. Dann übernimmt die Sterbegeldversicherung die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ebenso wie die aus der privaten Unfallversicherung, wenn der Tod durch einen Unfall eintritt.

Gesetzliche Leistung im Rentenalter

Das Sterbegeld der Rentenversicherung steht den Hinterbliebenen erst dann zu, wenn die verstorbene Person bereits einen Bezug aus der gesetzlichen Rente erhalten hat. Im Gegensatz zur Sterbegeldversicherung ist die gesetzliche Rentenversicherung erst mit dem Eintritt in das Rentenalter zu einer Leistung in Form von Sterbegeld verpflichtet. Hierbei wiederum ist dann zu beachten, dass das Sterbegeld der Rentenversicherung für längstens drei Monate gezahlt wird. Nur die nächsten Angehörigen erhalten diese gesetzliche Leistung für die Dauer des sogenannten Sterbevierteljahres. Die Auszahlung erfolgt in voller Höhe der letzten Bezüge aus der gesetzlichen Rente. Auch bei Beamten zahlt nicht die Krankenkasse das Sterbegeld. Unabhängig von der Krankenversicherung ist das Sterbegeld bei Beamten durch den §18 des Beamtenversorgungsgesetzes festgelegt. Anstelle von Sterbegeld durch die Krankenkasse erhalten die Ehegatten oder Kinder das Sterbegeld der Beamtenversorgungskasse in der zweifachen Höhe der letzten Bezüge.

Gesetzliche Leistung der Krankenkasse

Die Zahlung von Sterbegeld in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde ersatzlos mit dem Modernisierungsgesetz gestrichen. Seit dem 01.01.2004 ersetzt die Leistung aus der Sterbegeldversicherung die gesetzliche Krankenkasse in Bezug auf die Zahlung von Sterbegeld an die Hinterbliebenen. Um die nächsten Angehörigen im Todesfall ausreichend vor den anfallenden Bestattungskosten zu schützen ist die Sterbegeldversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung vorzuziehen. Zudem betrug das Sterbegeld in der gesetzlichen Krankenversicherung nur 1050 Euro. Bei einer Familienversicherung betrug das Sterbegeld der Krankenversicherung sogar nur 525 Euro. Genau betrachtet war das gesetzlich festgelegte Sterbegeld der Krankenkassen nicht ausreichend für die Deckung der anfallenden Bestattungskosten. Eine Sterbegeldversicherung ist im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung mit einer wählbaren Versicherungsleistung abschließbar, so dass hier die Kostendeckung gewährleistet ist. Eine Todesfallleistung durch die Krankenkasse erfolgt nur dann, wenn eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung mit diesem Zusatz vorhanden ist. Einige Anbieter der Auslandskrankenversicherung sind gesetzliche Krankenkassen. Wenn hier eine Versicherung dieser Art abgeschlossen wird und der Tod des Versicherungsnehmers während einer Auslandsreise eintritt, übernimmt die Versicherung mit Einschränkungen die Leistung. Meist handelt es sich hierbei um eine für den weltweiten Bereich geltende Unfallversicherung, die dann die Kosten für die Überführung des Versicherungsnehmers oder aber die Bestattungskosten im Ausland trägt.

Häufig Gestellte Fragen

Sterbegeldversicherung – was ist das?
Vom Prinzip her ist eine Sterbegeldversicherung nichts anderes als eine Form einer Kapitallebensversicherung, welche zur Absicherung aller anfallenden Bestattungskosten im Sterbefall dient. Eine Sterbevorsorgeversicherung gehört offiziell zu den Kapitallebensversicherungen. Eine Sterbeversicherung zeichnet sich durch ihre relativ geringe Versicherungssumme und entsprechend geringe Beitragszahlungen aus. Dafür ist sie speziell auf den Todesfall des Versicherungsnehmers ausgerichtet. Bei manchen Versicherungen erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme automatisch zu einem bestimmten, meist sehr hohen, Lebensalter. Bei anderen Modellen läuft die Versicherung tatsächlich bis zum Lebensende und die Versicherungssumme wird erst nach dem Todesfall ausgezahlt.
Welche Versicherungsformen der Sterbegeldversicherung gibt es?
Bei den Sterbe Versicherungen gibt es unterschiedliche Vertragsformen. Grundsätzlich haben die Versicherungsnehmer die Wahl, eine Sterbegeldversicherung mit oder ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen. Auch der Auszahlungszeitpunkt der Versicherungssumme kann variieren. So gibt Versicherungen, bei denen die Auszahlung ab einem gewissen Lebensalter – meist liegt dieses bei 80 oder 85 Jahren – erfolgt. Bei anderen Modellen der Sterbegeld Vorsorge wird die Versicherungssumme tatsächlich erst nach dem Tod des Versicherten ausgezahlt. Es kann immer nur im Einzelfall entschieden werden, für wen sich welches Versicherungsmodell lohnt.
Braucht man eine Sterbegeldversicherung wirklich?
Auch die Experten sind sich über die Notwendigkeit einer Todesfallversicherung nicht einig. Jeder muss letztendlich selbst überlegen, warum in seinem individuellen Fall eine Sterbegeld Absicherung nötig sein könnte. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass eine Sterbegeld Vorsorge immer dann angemessen ist, wenn die Hinterbliebenen im eigenen Todesfall die Kosten für die Bestattung aus eigener Tasche tragen müssten, weil keine sonstigen Rücklagen für den Todesfall vorhanden sind. Ein weiterer Grund für den Abschluss einer Sterbegeld Versicherung kann eine fehlende Lebensversicherung sein. Wer zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen keine Lebensversicherung mehr abschließen kann, findet in einer Sterbegeldvorsorge eine gute Alternative.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Sterbeversicherung sein?
Nach Auszahlung der Versicherungsleistung steht diese zunächst einmal zur freien Verfügung. Dies gilt für die Hinterbliebenen und auch den Versicherungsnehmer, sofern die Auszahlung ab einem bestimmten Lebensalter noch zu Lebzeiten, erfolgt. Die Höhe der gewählten Versicherungssumme hängt letztendlich immer davon ab, wofür die Sterbeversicherung nach der Auszahlung verwendet werden soll. Für Bestattungskosten muss, je nach Ausführung der Beerdigung, mit 1000 bis 5000 Euro gerechnet werden. Dient der Versicherungsvertrag ausschließlich der Bestattungsvorsorge, reicht demnach eine Versicherungssumme zwischen 1000 und 5000 Euro aus. Soll darüber hinaus eine Todesfallabsicherung der Hinterbliebenen gewährleistet sein, kann die Versicherungssumme auch durchaus zwischen 20000 und 25000 Euro gewählt werden. Jeder Antragsteller kann daher je nachdem, wofür die Vorsorgeversicherung verwendet werden soll, eine angemessene Versicherungssumme wählen.

Sterbegeldversicherung im Vergleich