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Sterbegeldversicherung und Hartz 4

Eine Sterbegeldversicherung ist eine gute Möglichkeit schon zu Lebzeiten für eine würde Bestattung zu sorgen. Auch wenn Sozialleistungen empfangen werden, kann die Sterbegeldversicherung häufig weiter fortgeführt werden.

Privatvermögen bei Sozialhilfe

  • Privatvermögen wird ab einer gewissen Höhe angerechnet
  • Schonvermögen bleibt unangetastet

Sterbegeldversicherung

  • nicht Hartz 4 fest
  • gehört rechtlich nicht zum Schonvermögen

Anrechnung auf soziale Leistungen

  • Zeit- oder Rückkaufwert gilt als Einkommen
  • aufgrund der geringen Versicherungssummen häufig Schonvermögen ohne Rechtsanspruch

laufende Versicherungsbeiträge

  • werden nicht vom Sozialamt übernommen

Angebote vergleichen & Preise berechnen

Angebote zur Sterbegeldversicherung unterscheiden sich in Preis und Leistungen. Ein Versicherungsvergleich ist daher ratsam. Auf unseren Vergleichsrechner gelangen Sie durch Anklicken des blauen Feldes „Zum Versicherungsvergleich“. Der Rechner berechnet die preiswertesten und besten Versicherungsangebote für Sie. Anschließend kann ein Onlineabschluss für eine Sterbegeldversicherung getätigt werden.

Weitere Informationen

Seit im Jahr 2004 das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen abgeschafft wurde, liegt die Vorsorge in privater Hand. Eine Sterbegeldversicherung ist eine beliebte und gute Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten für eine würdige Bestattung im eigenen Todesfall zu sorgen. Durch eine Sterbegeldversicherung werden die Hinterbliebenen nicht finanziell mit den Bestattungskosten belastet und bereits zu Lebzeiten ist eine genaue Planung und Organisation der Bestattung möglich. Doch was passiert mit einer bereits vorhandenen Sterbegeldversicherung bei Sozialhilfe?

Sozialhilfe und Privatvermögen

Der Empfang von sozialen Leistungen setzt immer eine Bedürftigkeit des Empfängers voraus. Hartz 4 oder andere soziale Leistungen werden nur auf Antrag bewilligt. Dabei wird die finanzielle Situation des Antragstellers genau geprüft und vorhandenes Vermögen bei der Leistungsbewilligung berücksichtigt. Dementsprechend häufig kommt bei den Antragstellern die Frage auf, was genau als Vermögen angerechnet wird und was mit vorhandenen Versicherungen oder der Zahlung laufender Beiträge geschieht. Bei der Beantragung von Sozialleistungen muss vorhandenes Vermögen angegeben werden. Alle laufenden Versicherungen sind ebenfalls anzeigepflichtig. Generell wird vorhandenes Privatvermögen bei der Bewilligung von Sozialleistungen berücksichtigt und der Leistungsempfänger ist zunächst einmal dazu verpflichtet, das Privatvermögen für seinen Lebensunterhalt zu verwenden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge zu beachten. Der Freibetrag definiert die Höhe des Vermögens, das der Versorgungsempfänger besitzen darf, um dennoch soziale Leistungen zu erhalten. Dieses Vermögen wird auch als Schonvermögen bezeichnet.

Sterbegeldversicherung ist nicht Hartz 4 fest

Entgegen häufig gehörter Meinungen ist eine Sterbegeldversicherung nicht Hartz 4 fest. Das bedeutet, rein rechtlich gehört eine Sterbegeldversicherung für das Sozialamt nicht zum Schonvermögen. Stattdessen wird eine Sterbegeldversicherung für Hartz 4 Empfänger als Einkommen gewertet und muss eigentlich bei der Bewilligung von Bezügen angerechnet werden. Ob die Sterbegeldversicherung für Versorgungsempfänger letztendlich tatsächlich als Vermögen angerechnet werden oder doch als Schonvermögen behandelt wird, hängt immer vom Einzelfall ab.

Anrechnung der Sterbegeldversicherung

Wird die Sterbegeldversicherung für Hartz 4 Empfänger als anrechenbares Einkommen gewertet, bedeutet dies, dass der Zeit- oder Rückkaufwert der Versicherung als anrechenbares Einkommen gezählt wird und vor dem Erhalt von Leistungen verbraucht werden muss. Allerdings werden bestimmte Freibeträge angerechnet, bis zu denen eigenes Vermögen vorhanden sein darf, ohne dass der Anspruch auf Hartz 4 deshalb verloren geht. Bei einem Antragsteller, der nach 1948 geboren ist, bleibt beispielsweise pro Lebensjahr ein Vermögen von 150 Euro als Schonvermögen unangetastet. Daher fällt die Sterbegeldversicherung für Versorgungsempfänger häufig unter das Schonvermögen, auch wenn kein Rechtsanspruch darauf besteht. Das ergibt sich aus den relativ geringen Versicherungssummen und einem entsprechend geringen Rückkaufwert von Sterbegeldversicherungen. Ist der Hartz 4 Empfänger lediglich die versicherte Person in der Sterbegeldversicherung, der Versicherungsnehmer ist jedoch eine andere Person, wird die Versicherung nicht auf das Vermögen des Hartz 4 Empfängers angerechnet. Bei älteren Sozialhilfeempfängern wird die Sterbegeldversicherung vom Sozialamt in der Regel selbst dann nicht als Vermögen berücksichtigt, wenn der Rückkaufwert das Schonvermögen überschreitet.

Versicherungsbeitrag zur Sterbegeldversicherung bei Sozialhilfe

Wenn die Sterbegeldversicherung für Sozialhilfeempfänger als Schonvermögen angerechnet wird und der Vertrag weitergeführt werden kann, obliegt es dem Empfänger der sozialen Leistungen die laufenden Beiträge aus eigenen Mitteln zu zahlen. Zwar übernimmt die Bundesanstalt für Arbeit für einige Pflichtversicherungen, wie etwa die gesetzliche Kranke- oder Rentenversicherung die Beiträge, Beitragszahlungen zur Sterbegeldversicherung für Sozialhilfeempfänger werden jedoch nicht vom Staat übernommen.

Versicherungen vergleichen und Beiträge berechnen

Sterbegeldversicherungen können sich in Leistungen und Preisen unterscheiden. Deshalb empfiehlt sich vor Abschluss einer Versicherung ein Versicherungsvergleich. Unseren seiteninternen Tarifrechner erreichen Sie direkt über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“. Der Vergleichsrechner ermittelt die besten und günstigsten Angebote in wenigen Minuten. Danach haben Sie die Möglichkeit, die Sterbegeldversicherung Ihrer Wahl online abzuschließen.

 

 

Häufig Gestellte Fragen

Sterbegeldversicherung – was ist das?
Vom Prinzip her ist eine Sterbegeldversicherung nichts anderes als eine Form einer Kapitallebensversicherung, welche zur Absicherung aller anfallenden Bestattungskosten im Sterbefall dient. Eine Sterbevorsorgeversicherung gehört offiziell zu den Kapitallebensversicherungen. Eine Sterbeversicherung zeichnet sich durch ihre relativ geringe Versicherungssumme und entsprechend geringe Beitragszahlungen aus. Dafür ist sie speziell auf den Todesfall des Versicherungsnehmers ausgerichtet. Bei manchen Versicherungen erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme automatisch zu einem bestimmten, meist sehr hohen, Lebensalter. Bei anderen Modellen läuft die Versicherung tatsächlich bis zum Lebensende und die Versicherungssumme wird erst nach dem Todesfall ausgezahlt.
Welche Versicherungsformen der Sterbegeldversicherung gibt es?
Bei den Sterbe Versicherungen gibt es unterschiedliche Vertragsformen. Grundsätzlich haben die Versicherungsnehmer die Wahl, eine Sterbegeldversicherung mit oder ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen. Auch der Auszahlungszeitpunkt der Versicherungssumme kann variieren. So gibt Versicherungen, bei denen die Auszahlung ab einem gewissen Lebensalter – meist liegt dieses bei 80 oder 85 Jahren – erfolgt. Bei anderen Modellen der Sterbegeld Vorsorge wird die Versicherungssumme tatsächlich erst nach dem Tod des Versicherten ausgezahlt. Es kann immer nur im Einzelfall entschieden werden, für wen sich welches Versicherungsmodell lohnt.
Braucht man eine Sterbegeldversicherung wirklich?
Auch die Experten sind sich über die Notwendigkeit einer Todesfallversicherung nicht einig. Jeder muss letztendlich selbst überlegen, warum in seinem individuellen Fall eine Sterbegeld Absicherung nötig sein könnte. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass eine Sterbegeld Vorsorge immer dann angemessen ist, wenn die Hinterbliebenen im eigenen Todesfall die Kosten für die Bestattung aus eigener Tasche tragen müssten, weil keine sonstigen Rücklagen für den Todesfall vorhanden sind. Ein weiterer Grund für den Abschluss einer Sterbegeld Versicherung kann eine fehlende Lebensversicherung sein. Wer zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen keine Lebensversicherung mehr abschließen kann, findet in einer Sterbegeldvorsorge eine gute Alternative.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Sterbeversicherung sein?
Nach Auszahlung der Versicherungsleistung steht diese zunächst einmal zur freien Verfügung. Dies gilt für die Hinterbliebenen und auch den Versicherungsnehmer, sofern die Auszahlung ab einem bestimmten Lebensalter noch zu Lebzeiten, erfolgt. Die Höhe der gewählten Versicherungssumme hängt letztendlich immer davon ab, wofür die Sterbeversicherung nach der Auszahlung verwendet werden soll. Für Bestattungskosten muss, je nach Ausführung der Beerdigung, mit 1000 bis 5000 Euro gerechnet werden. Dient der Versicherungsvertrag ausschließlich der Bestattungsvorsorge, reicht demnach eine Versicherungssumme zwischen 1000 und 5000 Euro aus. Soll darüber hinaus eine Todesfallabsicherung der Hinterbliebenen gewährleistet sein, kann die Versicherungssumme auch durchaus zwischen 20000 und 25000 Euro gewählt werden. Jeder Antragsteller kann daher je nachdem, wofür die Vorsorgeversicherung verwendet werden soll, eine angemessene Versicherungssumme wählen.

Sterbegeldversicherung im Vergleich