Sterbegeldversicherung und Hartz 4
Eine Sterbegeldversicherung ist eine gute Möglichkeit schon zu Lebzeiten für eine würde Bestattung zu sorgen. Auch wenn Sozialleistungen empfangen werden, kann die Sterbegeldversicherung häufig weiter fortgeführt werden.
Privatvermögen bei Sozialhilfe
- Privatvermögen wird ab einer gewissen Höhe angerechnet
- Schonvermögen bleibt unangetastet
Sterbegeldversicherung
- nicht Hartz 4 fest
- gehört rechtlich nicht zum Schonvermögen
Anrechnung auf soziale Leistungen
- Zeit- oder Rückkaufwert gilt als Einkommen
- aufgrund der geringen Versicherungssummen häufig Schonvermögen ohne Rechtsanspruch
laufende Versicherungsbeiträge
- werden nicht vom Sozialamt übernommen
Angebote vergleichen & Preise berechnen
Angebote zur Sterbegeldversicherung unterscheiden sich in Preis und Leistungen. Ein Versicherungsvergleich ist daher ratsam. Auf unseren Vergleichsrechner gelangen Sie durch Anklicken des blauen Feldes „Zum Versicherungsvergleich“. Der Rechner berechnet die preiswertesten und besten Versicherungsangebote für Sie. Anschließend kann ein Onlineabschluss für eine Sterbegeldversicherung getätigt werden.
Weitere Informationen
Seit im Jahr 2004 das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen abgeschafft wurde, liegt die Vorsorge in privater Hand. Eine Sterbegeldversicherung ist eine beliebte und gute Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten für eine würdige Bestattung im eigenen Todesfall zu sorgen. Durch eine Sterbegeldversicherung werden die Hinterbliebenen nicht finanziell mit den Bestattungskosten belastet und bereits zu Lebzeiten ist eine genaue Planung und Organisation der Bestattung möglich. Doch was passiert mit einer bereits vorhandenen Sterbegeldversicherung bei Sozialhilfe?
Sozialhilfe und Privatvermögen
Der Empfang von sozialen Leistungen setzt immer eine Bedürftigkeit des Empfängers voraus. Hartz 4 oder andere soziale Leistungen werden nur auf Antrag bewilligt. Dabei wird die finanzielle Situation des Antragstellers genau geprüft und vorhandenes Vermögen bei der Leistungsbewilligung berücksichtigt. Dementsprechend häufig kommt bei den Antragstellern die Frage auf, was genau als Vermögen angerechnet wird und was mit vorhandenen Versicherungen oder der Zahlung laufender Beiträge geschieht. Bei der Beantragung von Sozialleistungen muss vorhandenes Vermögen angegeben werden. Alle laufenden Versicherungen sind ebenfalls anzeigepflichtig. Generell wird vorhandenes Privatvermögen bei der Bewilligung von Sozialleistungen berücksichtigt und der Leistungsempfänger ist zunächst einmal dazu verpflichtet, das Privatvermögen für seinen Lebensunterhalt zu verwenden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge zu beachten. Der Freibetrag definiert die Höhe des Vermögens, das der Versorgungsempfänger besitzen darf, um dennoch soziale Leistungen zu erhalten. Dieses Vermögen wird auch als Schonvermögen bezeichnet.
Sterbegeldversicherung ist nicht Hartz 4 fest
Entgegen häufig gehörter Meinungen ist eine Sterbegeldversicherung nicht Hartz 4 fest. Das bedeutet, rein rechtlich gehört eine Sterbegeldversicherung für das Sozialamt nicht zum Schonvermögen. Stattdessen wird eine Sterbegeldversicherung für Hartz 4 Empfänger als Einkommen gewertet und muss eigentlich bei der Bewilligung von Bezügen angerechnet werden. Ob die Sterbegeldversicherung für Versorgungsempfänger letztendlich tatsächlich als Vermögen angerechnet werden oder doch als Schonvermögen behandelt wird, hängt immer vom Einzelfall ab.
Anrechnung der Sterbegeldversicherung
Wird die Sterbegeldversicherung für Hartz 4 Empfänger als anrechenbares Einkommen gewertet, bedeutet dies, dass der Zeit- oder Rückkaufwert der Versicherung als anrechenbares Einkommen gezählt wird und vor dem Erhalt von Leistungen verbraucht werden muss. Allerdings werden bestimmte Freibeträge angerechnet, bis zu denen eigenes Vermögen vorhanden sein darf, ohne dass der Anspruch auf Hartz 4 deshalb verloren geht. Bei einem Antragsteller, der nach 1948 geboren ist, bleibt beispielsweise pro Lebensjahr ein Vermögen von 150 Euro als Schonvermögen unangetastet. Daher fällt die Sterbegeldversicherung für Versorgungsempfänger häufig unter das Schonvermögen, auch wenn kein Rechtsanspruch darauf besteht. Das ergibt sich aus den relativ geringen Versicherungssummen und einem entsprechend geringen Rückkaufwert von Sterbegeldversicherungen. Ist der Hartz 4 Empfänger lediglich die versicherte Person in der Sterbegeldversicherung, der Versicherungsnehmer ist jedoch eine andere Person, wird die Versicherung nicht auf das Vermögen des Hartz 4 Empfängers angerechnet. Bei älteren Sozialhilfeempfängern wird die Sterbegeldversicherung vom Sozialamt in der Regel selbst dann nicht als Vermögen berücksichtigt, wenn der Rückkaufwert das Schonvermögen überschreitet.
Versicherungsbeitrag zur Sterbegeldversicherung bei Sozialhilfe
Wenn die Sterbegeldversicherung für Sozialhilfeempfänger als Schonvermögen angerechnet wird und der Vertrag weitergeführt werden kann, obliegt es dem Empfänger der sozialen Leistungen die laufenden Beiträge aus eigenen Mitteln zu zahlen. Zwar übernimmt die Bundesanstalt für Arbeit für einige Pflichtversicherungen, wie etwa die gesetzliche Kranke- oder Rentenversicherung die Beiträge, Beitragszahlungen zur Sterbegeldversicherung für Sozialhilfeempfänger werden jedoch nicht vom Staat übernommen.
Versicherungen vergleichen und Beiträge berechnen
Sterbegeldversicherungen können sich in Leistungen und Preisen unterscheiden. Deshalb empfiehlt sich vor Abschluss einer Versicherung ein Versicherungsvergleich. Unseren seiteninternen Tarifrechner erreichen Sie direkt über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“. Der Vergleichsrechner ermittelt die besten und günstigsten Angebote in wenigen Minuten. Danach haben Sie die Möglichkeit, die Sterbegeldversicherung Ihrer Wahl online abzuschließen.
Häufig Gestellte Fragen
Sterbegeldversicherung – was ist das?
Welche Versicherungsformen der Sterbegeldversicherung gibt es?
Braucht man eine Sterbegeldversicherung wirklich?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Sterbeversicherung sein?
Sterbegeldversicherung im Vergleich