Sterbegeldversicherungen vergleichen
und bis zu 86,4% sparen

  Deutschlands großer Preisvergleich

 Alle Marktführer & Testsieger

 100% Weiterempfehlung

Anleiter GmbH hat 4,97 von 5 Sternen 13 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Sterbegeldversicherung Spezial

Die Höhe der Unfall-Sterbegeldversicherung richtet sich nach der geltenden Bezugsgröße, Sterbegeld des Arbeitgebers ist zu versteuern. Und auch für die private Sterbegeldversicherung gelten wichtige Details, die man wissen muss.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Abtretung eines privaten Sterbegeldes an den Bestatter ist möglic
  • Sterbegeld gehört zum Schonvermögen bei Hartz IV-Bezug
  • Es ist nicht Teil der Erbmasse und unterliegt nicht dem Pflichtteil
  • Varianten sind die Kapital- oder Risiko-Lebensversicherung und das Treuhandkonto

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Wer privat für den Todesfall vorsorgen will, schließt eine eigene Sterbegeldversicherung ab. Ein Versicherungsvergleich mit Online-Abschluss ist unter dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ zu finden.

 

Weitere Informationen

Auf den ersten Blick ist sie eine einfache Versicherung: Die Sterbegeldversicherung deckt die Bestattungskosten ab. Nach der Abschaffung des Sterbegeldes aus der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2004 ist man auf den Abschluss einer privaten Sterbegeldversicherung angewiesen, doch eine Reihe von Arbeitgebern gewähren den Angehörigen ihrer langjährigen Mitarbeiter ein Sterbegeld als Zuschuss zu den Bestattungskosten. Ein zweiter Blick zeigt, dass es unzählige Details zu beachten gilt, die im Zweifel eine Rolle bei der Sterbegeldversicherung spielen. Wichtige Stichworte sind die Bezugsgröße und ihre Veränderung, die Versteuerung des Sterbegeldes und der Ansatz als Schonvermögen bei einem Bezug von Hartz IV.

Bezugsgröße und Sterbegeld

Die Bezugsgröße spielt bei der Berechnung des Sterbegeldes aus der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rolle. Sie greift, wenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur oder von der Arbeit, während der Arbeit oder aufgrund eines Arbeitsunfalls verstirbt. Im diesem Fall zahlt die Unfallversicherung eine Sterbegeldversicherung von 1/7 der Bezugsgröße. Die Bezugsgröße gehört zu den wichtigsten Kenngrößen im deutschen Sozialversicherungssystem, sie dient der Ermittlung und Festlegung unterschiedlichster Werte. So ist sie maßgeblich für die Bestimmung der Beiträge in der Rentenversicherung und für die Festlegung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung. Die Bezugsgröße wird jährlich in Abhängigkeit von den Löhnen und Gehältern angepasst. Sinkt die Bezugsgröße aufgrund einer schwachen Konjunktur, ist auch die Sterbegeldversicherung abnehmend. Die Bemessung der Sterbegeldversicherung mit 1/7 der Bezugsgröße und die Möglichkeit, dass die Sterbegeldversicherung abnehmend sein kann, spielen auch eine Rolle bei der Entscheidung für eine zusätzliche private Sterbeversicherung, die nicht auf den unfallbedingten Todesfall begrenzt ist.

Sterbegeld und Abtretung

Anders als eine gesetzliche Sterbegeldversicherung oder ein Sterbegeld des Arbeitgebers kann eine private Sterbegeldversicherung an ein Bestattungsinstitut abgetreten werden, das die Beerdigung übernimmt. Die Abtretung ist zweckgebunden und dient ausschließlich dem Zweck der Abdeckung der Bestattungskosten. Nachteil einer Abtretung ist, dass die Hinterbliebenen an das jeweilige Bestattungsinstitut gebunden sind. Eine freie und ortsunabhängige Wahl des Bestatters ist deshalb nicht möglich. Aus diesem Grund sollte jeder Versicherungsnehmer gut überlegen, ob diese Einschränkung der Wahlfreiheit für die Hinterbliebenen wirklich gewollt ist. Ist das nicht der Fall, sollte man von einer Sterbegeldversicherung Abtretung Abstand nehmen. Legt der Versicherte allerdings größten Wert darauf, die Beerdigung in die Hände eines bestimmten Instituts zu legen, ist eine Sterbegeldversicherung Abtretung sinnvoll, denn damit kann er sicher sein, dass kein anderer Anbieter dafür in Frage kommt.

Sozialhilfe und Schonvermögen

Besonders ältere Menschen geraten bei einer geringen Rente schnell in die Situation, Sozialhilfe oder Grundsicherung beantragen zu müssen. Ist eine private Sterbegeldversicherung abgeschlossen, kann die Forderung der zuständigen Behörden im Raum stehen, die angesparte Summe als Vermögen heranzuziehen. Allerdings gibt es ein geschütztes Vermögen Sterbegeldversicherung, das bedeutet, die Absicherung für den Todesfall gehört zum Schonvermögen, das nicht als Vermögen angerechnet werden darf. Wichtig ist bei dieser Kalkulation als geschütztes Vermögen Sterbegeldversicherung, dass die Versicherungssumme angemessen ist, um die Bestattungskosten abzudecken. Ein unverhältnismäßig hoher Betrag wird als Sterbegeldversicherung Freibetrag in der Regel nicht akzeptiert. Dieser Sterbegeldversicherung Freibetrag bei der Berechnung des Vermögens gilt auch für die Sterbegeldversicherung Zinsen. Die Sterbegeldversicherung Zinsen erhöhen die Auszahlung im Todesfall, auch sie kommen bei der Berechnung des Vermögens im Fall von Sozialhilfe und Grundsicherung nicht zum Ansatz.

Sterbegeld und Lohnsteuer

Die Leistungen aus einer privaten Sterbegeldversicherung sind steuerfrei. Wird Sterbegeld eines Arbeitgebers ausgezahlt, sind die Hinterbliebenen steuerpflichtig. In diesem Fall besteht ein direkter Zusammenhang zwischen Arbeitslohn und Sterbegeldversicherung, denn obwohl der Verstorbene keinen Arbeitslohn mehr bezieht, unterliegt die Auszahlung aus der Sterbegeldversicherung der Besteuerung. Und auch für den Hinterbliebenen gilt der Zusammenhang von Arbeitslohn und Sterbegeldversicherung, denn er hat das Sterbegeld in der Regel in der Steuerklasse sechs zu versteuern. Dazu benötigt der Arbeitgeber des Verstorbenen sogar eine eigene Lohnsteuerkarte.
War ein Verstorbener bereits berechtigt, Rente oder Pension seines früheren Arbeitgebers zu beziehen, spielt auch der Sterbegeldversicherung Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag eine Rolle. Die Berechnung von Zuschlägen, Freibeträgen und steuerpflichtigen Bezügen gehört in die Hände eines Steuerberaters, der genau festlegen kann, wie es sich mit dem Sterbegeldversicherung Zuschlag und dem Versorgungsfreibetrag verhält.

Pflichtteil bei der Sterbegeldversicherung

Verstirbt ein Familienangehöriger, steht Kindern und Enkelkindern ein Pflichtteil des Erbes zu. Allerdings ist das Sterbegeld nicht Teil der Erbmasse, aus diesem Grund ist auch ein Sterbegeldversicherung Pflichtteil zu ermitteln oder gar auszuzahlen. Zum Zusammenhang Sterbegeldversicherung und Pflichtteil des Erbes hat die Rechtsprechung wiederholt eine eindeutige Aussage getroffen, es gilt als gemeinhin anerkannt, dass das Sterbegeld nicht zur Erbmasse gehört und somit auch keine Ansprüche der Erben erhoben werden können.

Varianten der Sterbegeldversicherung

Es gibt im Wesentlichen zwei mögliche Varianten der privaten Sterbegeldversicherung: die Sterbegeldversicherung zu Lebzeiten und die Risiko-Lebensversicherung. Die Sterbegeldversicherung zu Lebzeiten ist meist eine Kapital-Lebensversicherung, die im Erlebensfall eine Auszahlung leistet und eine Versicherungssumme im Todesfall der versicherten Person garantiert. Durch die Möglichkeit der Auszahlung im Erlebensfall und den Aufbau von Kapital zur Altersvorsorge wird die Kapital-Lebensversicherung auch als Sterbegeldversicherung zu Lebzeiten bezeichnet. Eine Risiko-Lebensversicherung wird dagegen ausschließlich für den Todesfall abgeschlossen und leistet dann die vereinbarte Versicherungssumme. Sie kann zur Absicherung eines Immobiliendarlehens herangezogen werden, in diesem Fall spricht man auch von einer Hypothek Sterbegeldversicherung. Die Versicherungssumme der Hypothek Sterbegeldversicherung nimmt mit der Laufzeit des Darlehens ab, deshalb ist die Hypothek Sterbegeldversicherung recht günstig.
Das Treuhandkonto ist dagegen eine Alternative zur Sterbegeldversicherung. Die Treuhandkonto Sterbegeldversicherung sieht vor, einen einmaligen Betrag auf ein Treuhandkonto eines Bestattungsunternehmens einzuzahlen, dieser Betrag verzinst sich während der Laufzeit. Der Treuhandvertrag der Sterbegeldversicherung sieht vor, die angesparte Summe zur Abdeckung der Bestattungskosten im Sterbefall zu verwenden.

Häufig Gestellte Fragen

Sterbegeldversicherung – was ist das?
Vom Prinzip her ist eine Sterbegeldversicherung nichts anderes als eine Form einer Kapitallebensversicherung, welche zur Absicherung aller anfallenden Bestattungskosten im Sterbefall dient. Eine Sterbevorsorgeversicherung gehört offiziell zu den Kapitallebensversicherungen. Eine Sterbeversicherung zeichnet sich durch ihre relativ geringe Versicherungssumme und entsprechend geringe Beitragszahlungen aus. Dafür ist sie speziell auf den Todesfall des Versicherungsnehmers ausgerichtet. Bei manchen Versicherungen erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme automatisch zu einem bestimmten, meist sehr hohen, Lebensalter. Bei anderen Modellen läuft die Versicherung tatsächlich bis zum Lebensende und die Versicherungssumme wird erst nach dem Todesfall ausgezahlt.
Welche Versicherungsformen der Sterbegeldversicherung gibt es?
Bei den Sterbe Versicherungen gibt es unterschiedliche Vertragsformen. Grundsätzlich haben die Versicherungsnehmer die Wahl, eine Sterbegeldversicherung mit oder ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen. Auch der Auszahlungszeitpunkt der Versicherungssumme kann variieren. So gibt Versicherungen, bei denen die Auszahlung ab einem gewissen Lebensalter – meist liegt dieses bei 80 oder 85 Jahren – erfolgt. Bei anderen Modellen der Sterbegeld Vorsorge wird die Versicherungssumme tatsächlich erst nach dem Tod des Versicherten ausgezahlt. Es kann immer nur im Einzelfall entschieden werden, für wen sich welches Versicherungsmodell lohnt.
Braucht man eine Sterbegeldversicherung wirklich?
Auch die Experten sind sich über die Notwendigkeit einer Todesfallversicherung nicht einig. Jeder muss letztendlich selbst überlegen, warum in seinem individuellen Fall eine Sterbegeld Absicherung nötig sein könnte. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass eine Sterbegeld Vorsorge immer dann angemessen ist, wenn die Hinterbliebenen im eigenen Todesfall die Kosten für die Bestattung aus eigener Tasche tragen müssten, weil keine sonstigen Rücklagen für den Todesfall vorhanden sind. Ein weiterer Grund für den Abschluss einer Sterbegeld Versicherung kann eine fehlende Lebensversicherung sein. Wer zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen keine Lebensversicherung mehr abschließen kann, findet in einer Sterbegeldvorsorge eine gute Alternative.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Sterbeversicherung sein?
Nach Auszahlung der Versicherungsleistung steht diese zunächst einmal zur freien Verfügung. Dies gilt für die Hinterbliebenen und auch den Versicherungsnehmer, sofern die Auszahlung ab einem bestimmten Lebensalter noch zu Lebzeiten, erfolgt. Die Höhe der gewählten Versicherungssumme hängt letztendlich immer davon ab, wofür die Sterbeversicherung nach der Auszahlung verwendet werden soll. Für Bestattungskosten muss, je nach Ausführung der Beerdigung, mit 1000 bis 5000 Euro gerechnet werden. Dient der Versicherungsvertrag ausschließlich der Bestattungsvorsorge, reicht demnach eine Versicherungssumme zwischen 1000 und 5000 Euro aus. Soll darüber hinaus eine Todesfallabsicherung der Hinterbliebenen gewährleistet sein, kann die Versicherungssumme auch durchaus zwischen 20000 und 25000 Euro gewählt werden. Jeder Antragsteller kann daher je nachdem, wofür die Vorsorgeversicherung verwendet werden soll, eine angemessene Versicherungssumme wählen.

Sterbegeldversicherung im Vergleich