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Sterbegeldversicherung Lohnsteuer

Sterbegeld ist zu unterscheiden nach den Leistungen aus einer privaten Sterbegeldversicherung oder der Zahlung des Sterbegeldes durch den Arbeitgeber des Verstorbenen. Die Leistung eines solchen Sterbegeldes kann im Arbeitsvertrag geregelt sein. Die Leistung aus einer privaten Sterbegeldversicherung ist steuerfrei, Sterbegeld des Arbeitgebers ist von dem Empfänger der Leistung zu versteuern. Dazu benötigt er eine Lohnsteuerkarte.

Die Details zur Steuerpflicht

Damit der Besteuerung mit der Lohnsteuer Genüge getan werden kann, hat der Empfänger der Leistung folgende Details zu beachten:

  • Für die Versteuerung fällt Lohnsteuer an
  • Der Leistungsempfänger legt dazu eine Lohnsteuerkarte vor
  • Die Lohnsteuerklasse richtet sich nach dem Leistungsempfänger
  • Arbeitnehmer benötigen eine zweite Lohnsteuerkarte

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Hat der Verstorbene eine private Sterbegeldversicherung abgeschlossen, ist die Leistung daraus nicht steuerpflichtig. Vor dem Vertragsabschluss dieser privaten Sterbegeldversicherung ist ein Versicherungsvergleich zu empfehlen. Er kann mit dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen und online durchgeführt werden.

 

Weitere Informationen

Wird Sterbegeld ausgezahlt, ist zu unterscheiden, ob es sich um die Leistung aus einer privaten Versicherung handelt oder ob der Arbeitgeber des Verstorbenen ein Sterbegeld leistet. In beiden Fällen ist die Versteuerung der Sterbegeldversicherung grundlegend unterschiedlich. Das deutsche Steuersystem gilt als eines der kompliziertesten weltweit, deshalb ist es im Zweifel ratsam, einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Als Anhaltspunkt kann gelten, dass Sterbegeld aus einer privaten Sterbeversicherung nach aktueller Gesetzgebung nicht versteuert wird, während die Leistung aus einer Arbeitgeber-Sterbegeldversicherung durchaus der Versteuerung unterliegt.

Keine Steuer bei privater Versicherung

Eine Versteuerung der Sterbegeldversicherung fällt nicht an, wenn es sich um eine Leistung aus einer privaten Versicherung handelt. Hat ein Versicherter also einen Versicherungsschutz bei einer privaten Sterbekasse oder bei einem der etablierten Versicherer abgeschlossen, unterliegt die Auszahlung im Fall seines Todes nicht der Besteuerung. Die Todesfallsumme steht vielmehr in vollem Umfang für die Übernahme der Bestattungskosten zur Verfügung. Im Idealfall hat der Versicherte vor dem Abschluss seines Vertrags für die Sterbegeldversicherung einen Versicherungsvergleich durchgeführt. Er sorgt dafür, dass der Versicherungsschutz den Anforderungen des Versicherten entspricht und dabei nicht zu teuer wird. Das Angebot an privaten Sterbegeldversicherungen erstreckt sich auf kleinere Sterbekassen und auf die großen internationalen Versicherungskonzerne. Als Versicherter hat man somit ein breites Spektrum an Möglichkeiten zu Auswahl und kann den persönlichen Versicherungsschutz so gestalten, wie man es in Abhängigkeit von den persönlichen und familiären Umständen für nötig hält. Leistet der Arbeitgeber eine Zahlung von Sterbegeld, hat der Versicherte kaum individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.

Sterbegeld des Arbeitgebers ist steuerpflichtig

Viele Arbeitgeber zahlen gerade für langjährige Mitarbeiter ein Sterbegeld an die Hinterbliebenen. Wie die Leistung aus der privaten Sterbeversicherung dient diese Zahlung der Übernahme der Bestattungskosten, die schnell einen fünfstelligen Betrag ausmachen können. Die Zusage des Arbeitgebers, ein Sterbegeld zu zahlen, ist in der Regel in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgehalten. Üblicherweise wird ein Zuschuss zu den Bestattungskosten in Höhe von zwei bis drei Monatsgehältern gewährt, die der Verstorbene zuletzt bezogen hat. In jedem Fall allerdings ist das Sterbegeld des Arbeitgebers zu versteuern, es greift für die Sterbegeldversicherung eine Lohnsteuer. Da die Sterbegeldversicherung Versteuerung nicht mehr bei dem Verstorbenen erfolgt, wird derjenige Steuerpflichtige zur Versteuerung herangezogen, der auch die Leistung des Arbeitgebers erhalten hat. Üblicherweise sind das der Ehepartner oder die Kinder des Verstorbenen. Für die Sterbegeldversicherung Versteuerung fällt Lohnsteuer an, der Empfänger der Leistung hat somit bei dem Arbeitgeber des Verstorbenen für die Sterbegeldversicherung eine Lohnsteuerkarte vorzulegen.

Jede Versteuerung erfordert Lohnsteuerkarte

Bei dem Hinterbliebenen, der die Leistung aus der Sterbegeldzahlung erhält, wird diese Zahlung als Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit angesetzt. Der Steuerpflichtige hat deshalb eine Lohnsteuerkarte bei dem Arbeitgeber des Verstorbenen einzureichen, die Lohnsteuerklasse wird in Abhängigkeit von seiner aktuellen Lohnsteuerklasse festgelegt. Steht der Empfänger der Zahlung also selbst in einem Arbeitsverhältnis, wird für die Sterbegeldversicherung die Lohnsteuerkarte 6 angenommen. Sie führt einerseits zu den höchsten Abzügen für die Lohnsteuer, doch andererseits werden diese Abzüge bei der jährlichen Steuererklärung angesetzt und können mindestens teilweise wieder erstattet werden. Eine Sterbegeldversicherung mit Lohnsteuerkarte 6 ist in der Regel nur dann zu vermeiden, wenn der Empfänger der Zahlung nicht bereits eine erste Lohnsteuerkarte hält. Aufgrund des hohen Abzugs der Steuer, weil für die Sterbegeldversicherung eine Lohnsteuerkarte vorgelegt werden muss, lohnt sich für die Hinterbliebenen eine steuerliche Beratung, wie man mit der Lohnsteuer bei der Sterbegeldversicherung am besten umgeht. Es stellt sich hier konkret die Frage, ob der Ehepartner oder die Kinder besser geeignet sind, die Lohnsteuer für die Sterbegeldversicherung abzuführen. Im Zweifel wird ein Fachmann auf diesem Gebiet berechnen können, bei welchem Steuerpflichtigen eine Sterbegeldversicherung die Lohnsteuer in einem überschaubaren Rahmen hält und wann eine hohe Steuerzahlung anfällt. Solche Fragen gehören immer in die Hände eines erfahrenen Steuerberaters, damit eine Lösung für alle Beteiligten gefunden wird, die insgesamt zu geringen Steuerabzügen führt. Zu klären ist in diesem Zusammenhang auch, wie der Arbeitgeber die Sterbegeldversicherung auf der Lohnabrechnung darstellt. In jedem Fall braucht der Steuerpflichtige für die Sterbegeldversicherung eine Lohnsteuerbescheinigung, damit Abzüge und Leistungen bei der jährlichen Steuererklärung nachzuweisen sind. Im besten Fall fragt man deshalb bei dem Arbeitgeber des Verstorbenen nach, wie er die Sterbegeldversicherung auf der Lohnabrechnung eintragen will und wie er sich die Erstellung der Sterbegeldversicherung Lohnsteuerbescheinigung vorstellt. Arbeitgeber, die ein Sterbegeld in ihren Leistungen vorgesehen haben, werden revisionssichere Lösungen für alle Nachweise konzipiert haben, doch als Empfänger des Sterbegeldes muss man sich in dieser Frage natürlich informieren, um negative Auswirkungen gegenüber der Steuerbehörde zu vermeiden.

Sonderregelungen für Beamte

Beamte erhalten im Rahmen des Beamtenversorgungsgesetzes steuerbegünstigte Versorgungsbezüge, zu ihnen gehört auch das Sterbegeld. Es ist eine einmalige Leistung und macht das Doppelte der regelmäßigen Bezüge des Verstorbenen aus. Die Zahlung erfolgt an den Ehepartner, an die Kinder oder an die Verwandten des Verstorbenen, die Reihenfolge ist gesetzlich festgelegt. Das Sterbegeld ist bei dem Empfänger der Leistung als sonstiger Bezug zu versteuern. Sind keine Verwandten vorhanden, kann das Sterbegeld an die Person gezahlt werden, die die Kosten der Bestattung oder die letzten Krankheitskosten übernommen hat. In diesem Fall ist ein separater Antrag erforderlich, im Gegenzug ist die Zahlung des Sterbegeldes allerdings steuerfrei.

 

 

 

 

 

 

Häufig Gestellte Fragen

Sterbegeldversicherung – was ist das?
Vom Prinzip her ist eine Sterbegeldversicherung nichts anderes als eine Form einer Kapitallebensversicherung, welche zur Absicherung aller anfallenden Bestattungskosten im Sterbefall dient. Eine Sterbevorsorgeversicherung gehört offiziell zu den Kapitallebensversicherungen. Eine Sterbeversicherung zeichnet sich durch ihre relativ geringe Versicherungssumme und entsprechend geringe Beitragszahlungen aus. Dafür ist sie speziell auf den Todesfall des Versicherungsnehmers ausgerichtet. Bei manchen Versicherungen erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme automatisch zu einem bestimmten, meist sehr hohen, Lebensalter. Bei anderen Modellen läuft die Versicherung tatsächlich bis zum Lebensende und die Versicherungssumme wird erst nach dem Todesfall ausgezahlt.
Welche Versicherungsformen der Sterbegeldversicherung gibt es?
Bei den Sterbe Versicherungen gibt es unterschiedliche Vertragsformen. Grundsätzlich haben die Versicherungsnehmer die Wahl, eine Sterbegeldversicherung mit oder ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen. Auch der Auszahlungszeitpunkt der Versicherungssumme kann variieren. So gibt Versicherungen, bei denen die Auszahlung ab einem gewissen Lebensalter – meist liegt dieses bei 80 oder 85 Jahren – erfolgt. Bei anderen Modellen der Sterbegeld Vorsorge wird die Versicherungssumme tatsächlich erst nach dem Tod des Versicherten ausgezahlt. Es kann immer nur im Einzelfall entschieden werden, für wen sich welches Versicherungsmodell lohnt.
Braucht man eine Sterbegeldversicherung wirklich?
Auch die Experten sind sich über die Notwendigkeit einer Todesfallversicherung nicht einig. Jeder muss letztendlich selbst überlegen, warum in seinem individuellen Fall eine Sterbegeld Absicherung nötig sein könnte. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass eine Sterbegeld Vorsorge immer dann angemessen ist, wenn die Hinterbliebenen im eigenen Todesfall die Kosten für die Bestattung aus eigener Tasche tragen müssten, weil keine sonstigen Rücklagen für den Todesfall vorhanden sind. Ein weiterer Grund für den Abschluss einer Sterbegeld Versicherung kann eine fehlende Lebensversicherung sein. Wer zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen keine Lebensversicherung mehr abschließen kann, findet in einer Sterbegeldvorsorge eine gute Alternative.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Sterbeversicherung sein?
Nach Auszahlung der Versicherungsleistung steht diese zunächst einmal zur freien Verfügung. Dies gilt für die Hinterbliebenen und auch den Versicherungsnehmer, sofern die Auszahlung ab einem bestimmten Lebensalter noch zu Lebzeiten, erfolgt. Die Höhe der gewählten Versicherungssumme hängt letztendlich immer davon ab, wofür die Sterbeversicherung nach der Auszahlung verwendet werden soll. Für Bestattungskosten muss, je nach Ausführung der Beerdigung, mit 1000 bis 5000 Euro gerechnet werden. Dient der Versicherungsvertrag ausschließlich der Bestattungsvorsorge, reicht demnach eine Versicherungssumme zwischen 1000 und 5000 Euro aus. Soll darüber hinaus eine Todesfallabsicherung der Hinterbliebenen gewährleistet sein, kann die Versicherungssumme auch durchaus zwischen 20000 und 25000 Euro gewählt werden. Jeder Antragsteller kann daher je nachdem, wofür die Vorsorgeversicherung verwendet werden soll, eine angemessene Versicherungssumme wählen.

Sterbegeldversicherung im Vergleich