Sterbegeldversicherung Krankheiten und Suizid
Gesundheitsfragen und Gesundheitsprüfung
- Gesundheitsprüfung bei Antragsstellung nicht immer gefordert
- Angaben zum Gesundheitszustand müssen richtig sein
- Versicherungsträger kann ärztliches Attest anfordern
- Policen ohne Gesundheitsprüfung können bei bestehender Vorerkrankung abgeschlossen werden
- Sterbegeldversicherung kann bei bekannter Krebserkrankung ohne Gesundheitsprüfung beantragt werden
- Ausschlüsse bei psychischer Vorerkrankung möglich
Wartezeit und Todesart
- Bei erfüllter Wartezeit erfolgt volle Leistung auch bei Suizid des Versicherungsnehmers
- Bei Selbstmord vor Ablauf der in den Bedingungen hinterlegten Wartezeit erfolgt die Beitragsrückerstattung
- Kein genereller Leistungsausschluss bei Selbstmord des Versicherungsnehmers üblich
- Wartezeit bei Selbstmord zwischen einem Jahr und bis zu drei Jahren
- Natürlicher Tod während der Wartezeit führ zu anteiliger Versicherungsleistung
- Anbieterabhängig generelle Rückerstattung bei Tod vor Ablauf der Wartezeit
Kosten berechnen & Anbieter vergleichen
Die Beiträge zur Sterbegeldversicherung hängen in erster Linie vom Versicherungsnehmer ab. Mit einem Versicherungsvergleich über den hier integrierten Tarifrechner können Sie die Sterbegeldversicherungen schnell und einfach vergleichen und eine für passende Police online beantragen. Über den Button „Zum Versicherungsvergleich“ greifen Sie direkt auf den Tarifrechner zu.
Weitere Informationen
Nicht nur chronisch und akut erkrankte Personen haben bei einigen Versicherungsformen enorme Schwierigkeiten beim Abschluss. Viele Versicherer fordern insbesondere bei Lebensversicherungen und auch bei der Sterbegeldversicherung entweder einen ärztlichen Nachweis über eine erfolgte Gesundheitsprüfung oder aber der Anfragende muss umfassende Angaben zu seinem Gesundheitszustand machen. Hier kann eine chronische oder lebensbedrohende Krankheit die Sterbegeldversicherung unter Umständen als nicht abschließbare Versicherungspolice darstellen. Eine Sterbegeldversicherung mit Krebs im Anfangs- oder Endstadium abzuschließen, ist nicht generell ausgeschlossen aber deutlich erschwert. Einige Anbieter berücksichtigen aber den Wunsch nach der finanziellen Vorsorge für die Hinterbliebenen und bieten auch bei bestehender Krankheit die Sterbegeldversicherung an, indem vorab keine Gesundheitsprüfung erfolgen muss. In der Mehrzahl der Fälle erfolgt zudem die Leistung aus der Sterbegeldversicherung bei Selbstmord in der gleichen Höhe wie bei einem natürlichen Tod. Generell aber bietet die Sterbegeldversicherung bei Suizid erst nach dem Ablauf einer festgelegten Zeitspanne einen ausreichenden Schutz für die Hinterbliebenen.
Gesundheitsprüfung und Antragsannahme
Die namhaften Versicherungsgesellschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und die Sterbekassen bieten beim Abschluss der Sterbegeldversicherung verschiedene Optionen. Um eine Sterbeversicherung bei Krankheit oder eine Sterbegeldversicherung bei Krebs abschließen zu können, muss eine Police ohne Gesundheitsprüfung beantragt werden. Der Antrag auf eine Sterbegeldversicherung bei Krebs oder bei einer chronischen Krankheit wird nur von Versicherern angenommen, die auf eine Gesundheitsprüfung verzichten. Wird eine Police mit einer Gesundheitsprüfung und den damit verbundenen Fragen zum Gesundheitszustand beantragt, lehnen die Versicherer entweder bei einer Krankheit die Sterbegeldversicherung generell ab oder aber es wird ein immenser Beitragszuschlag gefordert. Bei einer lebensbedrohlichen Krankheit mit ungewissem Verlauf erfolgt eine Antragsablehnung. Wird die Sterbegeldversicherung trotz Krebs beantragt und ohne Gesundheitsfragen angenommen, dann besteht die volle Leistungspflicht beim Tod des Versicherungsnehmers. Nur wenn der Versicherungsnehmer innerhalb der vertraglich festgelegten Wartezeit verstirbt, leistet bei Krebs oder einer anderen bestehenden Erkrankung die Sterbegeldversicherung nicht oder nur den bereits gezahlten Beitrag. Wird dagegen bei der Antragsstellung die Krankheit trotz der zu beantwortenden Gesundheitsfragen verschwiegen, entbinden die nicht wahrheitsgemäßen Angaben den Versicherungsträger von seiner Leistungspflicht im Todesfall.
Wartezeit und Versicherungsleistung
Grundlegend leistet die Sterbegeldversicherung bei Selbstmord die Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme an die Hinterbliebenen. Zwar kann dies hier nicht als natürlicher Tod bezeichnet werden, aber wenn die vertraglich vereinbarte Wartezeit erfüllt ist, muss die Sterbegeldversicherung bei Suizid die volle Versicherungssumme zur Finanzierung der Bestattung leisten. Die Zahlung der Sterbegeldversicherung bei Selbstmord ist nicht generell über die gültigen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen, sondern in der Regel einfach an eine längere Wartezeit bis zum Erreichen der vollen Todesfallleistung gebunden. Die Wartezeit der Sterbegeldversicherung bei Suizid des Versicherungsnehmers liegt nicht abhängig von der Versicherungsgesellschaft bei mindestens einem Jahr bis hin zu drei Jahren nach Vertragsabschluss. Vereinzelte Versicherungsträger schließen bei einem selbstmordbedingten Todesfall die Leistung der vollen Versicherungssumme insofern aus, als dass eine anteilige Versicherungsleistung an die Angehörigen oder den Begünstigten gezahlt wird. Erfolgt die Tötung aus freien Stücken während der vertraglich vereinbarten Wartezeit, werden nur die bis dahin bereits eingezahlten und aufgelaufenen Beiträge einschließlich unter Umständen vereinbarter Überschusszahlungen geleistet.
Eine Sterbegeldversicherung kann auch bei einer bestehenden Krankheit abgeschlossen werden. Im Falle eines Freitods des Versicherungsnehmers erfolgt eine wartezeitabhängige Versicherungsleistung.
Häufig Gestellte Fragen
Sterbegeldversicherung – was ist das?
Welche Versicherungsformen der Sterbegeldversicherung gibt es?
Braucht man eine Sterbegeldversicherung wirklich?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Sterbeversicherung sein?
Sterbegeldversicherung im Vergleich