Sterbegeldversicherungen vergleichen
und bis zu 86,4% sparen

  Deutschlands großer Preisvergleich

 Alle Marktführer & Testsieger

 100% Weiterempfehlung

Anleiter GmbH hat 4,97 von 5 Sternen 13 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Sterbegeldversicherung Gesetze

Obwohl das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen zum Jahresbeginn 2004 abgeschafft wurde, gibt es weiterhin eine Fülle von gesetzlichen Regelungen zur Bezahlung von Bestattungskosten. Das SGB VII regelt die Vorschriften zum Sterbegeld der Unfallversicherung, das SGB XII erklärt die Sterbegeldversicherung bei einem Bezug von Sozialhilfe und Grundsicherung zum Schonvermögen. Angestellte im Öffentlichen Dienst und des Bundes profitieren von besonderen Regelungen.

Die gesetzlichen Grundlagen

Die Zahlung von Sterbegeld geht auf unterschiedlichste Gesetze zurück:

  • Paragraph 64 SGB VII regelt die Leistungen der Unfallversicherung
  • Verstirbt der Versicherte durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, zahlt die Unfallversicherung Sterbegeld
  • Bei einem Bezug von Sozialhilfe und Grundsicherung gehört Sterbegeld zum Schonvermögen nach SGB XII 90
  • Angestellte im Öffentlichen Dienst erhalten Sterbegeld aus 23 TVÖD
  • Angestellte des Bundes beziehen Sterbegeld nach 41 BAT
  • Sterbegeld ist nach 850 b ZPO nur bedingt pfändbar
  • Sterbegeld nach 64 SGB VII ist steuerfrei
  • Auszahlungen aus Sterbegeldversicherungen des Arbeitgebers sind steuerpflichtig

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Reicht die gesetzliche Sterbegeldversicherung nicht aus, kommt der Abschluss einer privaten Sterbegeldversicherung in Frage. Ein Versicherungsvergleich identifiziert die günstigsten Versicherungen. Der blaue Button „Zum Versicherungsvergleich“ weist den Weg zum Vergleichsrechner mit Online-Abschluss.

 

Weitere Informationen

Auf den ersten Blick scheinen die Regelungen zum Sterbegeld in Deutschland recht überschaubar und leicht verständlich zu sein, doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich die Vielfalt der gesetzlichen Regelungen und Vorschriften. Mit der Gesundheitsreform des Jahres 2003 wurde die Zahlung eines Sterbegeldes durch die gesetzliche Krankenkasse eingestellt, die Sterbegeldversicherung aus SGB V entfiel zum 01. Januar 2004. Doch damit ist die Frage „Gibt es noch Sterbegeld?“ nicht ausreichend beantwortet, denn neben der bekannten Möglichkeit, eine private Sterbegeldversicherung bei einer der Sterbekassen oder bei einem etablierten Versicherer abzuschließen, sehen unzählige Arbeitgeber unterschiedlichste Regelungen zur Zahlung von Sterbegeld vor. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage nach der gängigen Rechtsprechung zur Sterbegeldversicherung zu beachten, im schlimmsten Fall muss zur Sterbegeldversicherung das Bundessozialgericht entscheiden, wenn eine einschlägige juristische Frage vorliegt, die von der Sozialgerichtsbarkeit noch nicht ausreichend beantwortet wurde. Ein Überblick sorgt für Klarheit, welche Regelungen es neben der gestrichenen Sterbegeldversicherung nach SGB V aus der gesetzlichen Krankenversicherung heute noch gibt.

Das Sozialgesetzbuch als Grundlage

Das Sozialgesetzbuch ist die Basis für alle Regelungen zum gesetzlichen Sterbegeld. Obwohl die Sterbegeldversicherung abgeschafft wurde und die gesetzlichen Krankenkassen keine Sterbegeldversicherung aus SGB V mehr zahlen, finden sich auch heute noch eine Reihe von Vorschriften aus den verbleibenden Sozialgesetzbüchern, die das System der deutschen Sozialversicherung stützen. Resultieren aus diesen Regelungen juristische Streitigkeiten, müssen diese von der Sozialgerichtsbarkeit geklärt werden. Dies kann im Zweifel bis zur höchsten Instanz gehen, dann wird eine Sterbegeldversicherung durch das Bundessozialgericht gewährt oder abschlägig beschieden. Das Sozialgesetzbuch VII regelt die gesetzliche Unfallversicherung und damit die Leistungen bei Arbeitsunfällen. Die Sterbegeldversicherung nach 64 SGB VII sieht vor, dass Hinterbliebene eine Geldleistung erhalten, wenn ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zum Tod des Arbeitnehmers führt. Das Sterbegeld aus der Sterbegeldversicherung nach 64 SGB VII beträgt ein Siebtel der zum Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgröße, es wird an die Hinterbliebenen zur Abdeckung der Bestattungskosten gezahlt. Zusätzlich können Überführungskosten und eine Hinterbliebenenrente gezahlt werden. Im Sozialgesetzbuch XII ist die Sozialhilfe mit der Grundsicherung festgehalten. Die Regelung zur Sterbegeldversicherung aus SGB XII sieht vor, dass die Beiträge zu einer Sterbeversicherung zusätzlich zur Sozialhilfe oder zur Grundsicherung übernommen werden können. Neben den Vorschriften zur Sterbegeldversicherung nach SGB XII gibt es den Paragraphen 90. Die Sterbegeldversicherung nach 90 SGB XII besagt, dass eine angemessene Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen gehört, das bei der Berechnung von Leistungen der Grundsicherung oder der Sozialhilfe nicht berücksichtigt wird. Eine Sterbegeldversicherung nach 90 SGB XII ist also keine Versicherung im engeren Sinn, vielmehr werden hier die Regularien zur Anrechenbarkeit bei dem Bezug von Sozialleistungen festgehalten. Damit sind die wesentlichen Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch umrissen.

Sonderregelungen nach TVÖD, BAT und Co

Angestellte im Öffentlichen Dienst, Bundesangestellte und Angestellte in der Justiz genießen eine Reihe von Vorteilen durch ihren Arbeitgeber. So sieht die Sterbegeldversicherung nach TVÖD die Zahlung eines Sterbegeldes vor. Das Sterbegeld im TVÖD ist im Paragraphen 23 geregelt. Die Sterbegeldversicherung nach 23 TVÖD wird gewährt, sofern im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag eine entsprechende Regelung getroffen wurde. Eine Sterbegeldversicherung nach 23 TVÖD kommt also nur dann zur Anwendung, wenn dies explizit vereinbart wurde. Die Auszahlung erfolgt an den Ehepartner oder an die Kinder des Verstorbenen. Eine ähnliche Regelung wie die TVÖD Sterbegeldversicherung sieht der Bundesangestelltentarifvertrag BAT vor. Die Sterbegeldversicherung nach 41 BAT wird an den Ehepartner oder die Kinder gezahlt, sind diese Hinterbliebenen nicht vorhanden, wird eine Sterbegeldversicherung nach 41 BAT nur auf Antrag ausgezahlt. Arbeitnehmer in der Justiz haben die Möglichkeit, eine ergänzende private Sterbegeldversicherung der Justiz bei der Justiz Versicherungskasse abzuschließen. Bei dieser Sterbegeldversicherung der Justiz handelt es sich um eine Kapitallebensversicherung, die eine Regelung für den Todesfall vorsieht. Eine weitere Sonderregelung ist die Sterbegeldversicherung nach dem Bundesversorgungsgesetz. Sie betrifft sogenannte Kriegsbeschädigte, die in der Ausübung ihrer Tätigkeit bei einer kriegerischen Auseinandersetzung einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben. Diesen Kriegsbeschädigten steht eine Leistung aus einer Sterbegeldversicherung nach dem Bundesversorgungsgesetz zu. Für Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft können separate Bedingungen gelten, die je nach Branche und Betrieb im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Arbeitsvertrag geregelt sind. Gerade für langjährige Mitarbeiter gewähren viele Unternehmen ein Sterbegeld, um die Hinterbliebenen in den ersten Monaten nach dem Tod des verdienten Mitarbeiters zu unterstützen oder um sich an den Bestattungskosten zu beteiligen.

Sterbegeld und Pfändung

Wer eine Sterbegeldversicherung abschließt, will für den Todesfall vorsorgen, damit die Hinterbliebenen keine unzumutbaren finanziellen Belastungen zu tragen haben. Gerät der Versicherte aus unterschiedlichsten Gründen aber in finanzielle Schwierigkeiten, kann die Frage nach einer Sterbegeldversicherung Pfändung im Raum stehen. Regelmäßig ist dann die Frage, ob Gläubiger eine Sterbegeldversicherung pfänden dürfen. Auch das Detail der Sterbegeldversicherung Beitragsfreistellung kann bei finanziellen Problemen relevant werden. Ein Sterbegeldversicherung Urteil zur Frage der Pfändbarkeit sorgt in der Öffentlichkeit immer wieder für Aufsehen, denn die gesetzlichen Regelungen sind hier nicht immer eindeutig. Nach gängiger Rechtsprechung ist eine Sterbegeldversicherung nach 850 b ZPO (Zivilprozessordnung) nicht oder nur sehr eingeschränkt pfändbar. Eine Sterbegeldversicherung ist somit als Absicherung gedacht und in der Regel nicht pfändbar. Im schlimmsten Fall hilft ein erfahrener Rechtsanwalt, den Anspruch auf Sterbegeldversicherung nach 850 b ZPO gegen einen Gläubiger durchzusetzen.

Die steuerliche Seite

Eine Auszahlung aus einer Sterbegeldversicherung gilt bei jedem Steuerpflichtigen als Einkunft, die zu versteuern ist. Allerdings sind die steuerlichen Regelungen äußerst kompliziert und machen regelmäßig die Einschaltung eines erfahrenen Steuerberaters erforderlich. Eine Sterbegeldversicherung nach 3 ESTG ist steuerfrei, hierbei handelt es sich um die Leistungen aus einer gesetzlichen Unfallversicherung. Für eine Sterbegeldversicherung nach 3 ESTG hat der Steuerpflichtige also keine Steuer zu zahlen, wenn sie von der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund einer Berufskrankheit oder eines beruflichen Unfalls ausgezahlt wurde. Die Sterbegeldversicherung 34 ESTG umfasst die außerordentlichen Einkünfte einer Sterbegeldversicherung, sie sind mindestens teilweise steuerpflichtig. Diese Regelung kommt für die Hinterbliebenen zur Anwendung, sie haben die Zahlung einer Sterbegeldversicherung des früheren Arbeitgebers des Verstorbenen zu versteuern. Für diese Versteuerung ist beim Arbeitgeber des Verstorbenen eine Lohnsteuerkarte mit der Lohnsteuerklasse sechs vorzulegen. Und schließlich weist die Körperschaftssteuer-Durchführungsordnung mit einer Sterbegeldversicherung nach 2 KSTDV darauf hin, welche Beträge eine Sterbekasse für einen Versicherten in der eigenen Rechnungslegung maximal ansetzen darf.

Häufig Gestellte Fragen

Sterbegeldversicherung – was ist das?
Vom Prinzip her ist eine Sterbegeldversicherung nichts anderes als eine Form einer Kapitallebensversicherung, welche zur Absicherung aller anfallenden Bestattungskosten im Sterbefall dient. Eine Sterbevorsorgeversicherung gehört offiziell zu den Kapitallebensversicherungen. Eine Sterbeversicherung zeichnet sich durch ihre relativ geringe Versicherungssumme und entsprechend geringe Beitragszahlungen aus. Dafür ist sie speziell auf den Todesfall des Versicherungsnehmers ausgerichtet. Bei manchen Versicherungen erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme automatisch zu einem bestimmten, meist sehr hohen, Lebensalter. Bei anderen Modellen läuft die Versicherung tatsächlich bis zum Lebensende und die Versicherungssumme wird erst nach dem Todesfall ausgezahlt.
Welche Versicherungsformen der Sterbegeldversicherung gibt es?
Bei den Sterbe Versicherungen gibt es unterschiedliche Vertragsformen. Grundsätzlich haben die Versicherungsnehmer die Wahl, eine Sterbegeldversicherung mit oder ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen. Auch der Auszahlungszeitpunkt der Versicherungssumme kann variieren. So gibt Versicherungen, bei denen die Auszahlung ab einem gewissen Lebensalter – meist liegt dieses bei 80 oder 85 Jahren – erfolgt. Bei anderen Modellen der Sterbegeld Vorsorge wird die Versicherungssumme tatsächlich erst nach dem Tod des Versicherten ausgezahlt. Es kann immer nur im Einzelfall entschieden werden, für wen sich welches Versicherungsmodell lohnt.
Braucht man eine Sterbegeldversicherung wirklich?
Auch die Experten sind sich über die Notwendigkeit einer Todesfallversicherung nicht einig. Jeder muss letztendlich selbst überlegen, warum in seinem individuellen Fall eine Sterbegeld Absicherung nötig sein könnte. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass eine Sterbegeld Vorsorge immer dann angemessen ist, wenn die Hinterbliebenen im eigenen Todesfall die Kosten für die Bestattung aus eigener Tasche tragen müssten, weil keine sonstigen Rücklagen für den Todesfall vorhanden sind. Ein weiterer Grund für den Abschluss einer Sterbegeld Versicherung kann eine fehlende Lebensversicherung sein. Wer zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen keine Lebensversicherung mehr abschließen kann, findet in einer Sterbegeldvorsorge eine gute Alternative.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Sterbeversicherung sein?
Nach Auszahlung der Versicherungsleistung steht diese zunächst einmal zur freien Verfügung. Dies gilt für die Hinterbliebenen und auch den Versicherungsnehmer, sofern die Auszahlung ab einem bestimmten Lebensalter noch zu Lebzeiten, erfolgt. Die Höhe der gewählten Versicherungssumme hängt letztendlich immer davon ab, wofür die Sterbeversicherung nach der Auszahlung verwendet werden soll. Für Bestattungskosten muss, je nach Ausführung der Beerdigung, mit 1000 bis 5000 Euro gerechnet werden. Dient der Versicherungsvertrag ausschließlich der Bestattungsvorsorge, reicht demnach eine Versicherungssumme zwischen 1000 und 5000 Euro aus. Soll darüber hinaus eine Todesfallabsicherung der Hinterbliebenen gewährleistet sein, kann die Versicherungssumme auch durchaus zwischen 20000 und 25000 Euro gewählt werden. Jeder Antragsteller kann daher je nachdem, wofür die Vorsorgeversicherung verwendet werden soll, eine angemessene Versicherungssumme wählen.

Sterbegeldversicherung im Vergleich