Sterbegeldversicherung für Rentner
Die Sterbegeldversicherung kann auch durch Rentner und Pensionäre abgeschlossen werden. Das ausschlaggebende Höchsteintrittsalter wird von der Versicherungsgesellschaft oder der Sterbekasse vorgegeben.
Höchsteintrittsalter und Tarifoption
- Abschluss der Sterbegeldversicherung bis zum Erreichen des 85. Lebensjahres jederzeit möglich
- Beitragsfreistellung ab dem 60. oder 65. Lebensjahr vertraglich festlegbar
- Abschluss nach dem 80. Lebensjahr nur gegen Einmalzahlung möglich
- Gesundheitsprüfung bei Abschluss nach dem 80. oder 85. Lebensjahres notwendig
Betriebliche und gesetzliche Bestattungsvorsorge
- Betriebliche Bestattungsvorsorge für festgelegte Berufsgruppen
- Sterbebeihilfe für Angehörige des öffentlichen Dienstes und verbeamtete Arbeitnehmer
- Ansprüche an die Rentenversicherung bei bereits erfolgtem Bezug von gesetzlicher Rentenzahlung
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Weitere Informationen
Mit dem Wegfall des Sterbegeldes der gesetzlichen Krankenkassen erhöhte sich die Anzahl der anbietenden Gesellschaften für die Sterbegeldversicherung. Der Abschluss der Sterbegeldversicherung ist sowohl bei den Sterbekassen als auch bei Versicherungsgesellschaften möglich. In welchem Alter eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden sollte, hängt zum einen vom Vorsorgebedürfnis des Versicherungsnehmers und zum anderen von einer bereits vorhandenen Bestattungsvorsorge ab. Generell aber ist die Sterbegeldversicherung für Rentner und Pensionäre ebenso verfügbar, wie für Personen die noch mitten im Berufsleben stehen. Ausschlaggebend beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist das Höchstalter, welches von der Versicherungsgesellschaft oder der Sterbekasse festgelegt wird. Darüber hinaus haben bestimmte Berufsgruppen einen Grundanspruch auf die Bestattungsvorsorge, so dass diese Pensionäre die Sterbegeldversicherung als Zusatzvorsorge sehen können. Abhängig vom Arbeitgeber kann auch der Anspruch an eine betriebliche Sterbekasse bestehen, in die während der Berufsjahre regelmäßig ein Beitrag geleistet wurde. Die Ansprüche bleiben im Ruhestand bestehen, so dass der Rentner eine Sterbegeldversicherung ebenfalls als zusätzliche Vorsorge für die Hinterbliebenen abschließen kann. Die Sterbegeldversicherung für Senioren wird von nahezu allen Versicherungsgesellschaften und Sterbekassen angeboten. Ob der Antrag auf die Zahlung von Sterbegeld angenommen wird, hängt dabei nicht vom Gesundheitszustand, sondern von der festgelegten Höchstgrenze zum Eintritt in die Versicherung ab.
Öffentlicher Dienst und Beamtenstatus
Angestellte des öffentlichen Dienstes und verbeamtete Arbeitnehmer haben auch nach dem Eintritt in das Renten- oder Pensionsalter noch grundlegende Ansprüche. Die Sterbegeldversicherung für Pensionäre stellt aufgrund der gesetzlich geregelten Sterbebeihilfe ganz einfach eine zusätzliche Vorsorgemöglichkeit auf freiwilliger Basis dar. Die Sterbegeld Versicherung für Rentner im Öffentlicher Dienst ist eine zusätzliche Vorsorge, da für deren Angehörige die Sterbebeihilfe geleistet wird. Angehörige von Rentnern oder Pensionären im öffentlichen Dienst erhalten bis zu drei Monatsgehälter. Dennoch kann für Pensionäre die Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden, um die gewünschte Bestattung zu finanzieren. Ob eine zusätzliche Sterbegeldversicherung durch den Pensionär abgeschlossen wird, hängt vom Umfang der gewünschten Bestattung und vom Umfang der Hinterbliebenenvorsorge ab.
Betriebliche Bestattungsvorsorge
Einige Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit die Zahlung in eine Sterbekasse an. Abhängig vom Arbeitgeber wird der fällige Beitrag mit dem Gehalt verrechnet oder durch den Betrieb selbst getragen. Diese Art der Bestattungsvorsorge wird nur von wenigen Betrieben angeboten und bezieht sich meist auf bestimmte Berufsgruppen. Unter anderem gibt es diese Möglichkeit im Bereich des Bergbaus. Hier ist die Sterbegeldversicherung für Rentner häufig ein Bestandteil des Tarifvertrages und wird durch die regelmäßige Einzahlung in eine darauf spezialisierte Sterbekasse angespart. Diese Sterbegeldversicherung ist eine freiwillige Leistung durch den Betrieb und unterliegt keinen gesetzlichen Vorgaben. Zudem kann aufgrund des sogenannten Sterbevierteljahres ein Antrag bei der deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Wurde bereits eine gesetzliche Rente bezogen, so hat der Ehepartner des Rentners einen Anspruch bei der Rentenversicherung. Die so verfügbaren Bezüge der Rentenversicherung ersetzen aber nicht die Höhe der Sterbegeldversicherung für Rentner oder Pensionäre.
Höchsteintrittsalter und Gesundheitsprüfung
Das für die Sterbegeldversicherung hinterlegte Höchsteintrittsalter wird stets von der Versicherungsgesellschaft oder aber der Sterbekasse bestimmt. Hier gilt aber der Grundsatz, dass die Beiträge mit dem zunehmenden Alter des Versicherungsnehmers bei Abschluss der Sterbegeldversicherung ansteigen. Die Mehrzahl der Anbieter für die Sterbegeldversicherung legt die Beiträge anhand einer Tabelle fest. Die darin enthaltenen Werte beziehen sich zum einen auf das Eintrittsalter des Versicherungsnehmers und zum anderen auf das Geschlecht der zu versichernden Person. Die Sterbegeldversicherung ab 60 ist mit einem deutlich höheren Beitrag verbunden, da meist die gleichzeitige Beitragsfreistellung mit Erreichen eines festgelegten Lebensjahres vereinbart wird. Die Sterbegeldversicherung für 70 Jährige wird ebenso angeboten wie die Sterbegeldversicherung für 75 Jährige oder aber die Sterbegeldversicherung für 80 Jährige. Die Versicherungsgesellschaften orientieren sich hierbei an dem steigenden Durchschnittsalter und haben mit einer Anhebung des Höchsteintrittsalters zur Sterbegeldvorsorge reagiert. Die Gesundheitsprüfung wird von wenigen Versicherungsgesellschaften gefordert. Auch hierbei ist dann das Alter des Versicherungsnehmers häufig ein Kriterium. Bei einer Sterbegeldversicherung für 80 Jährige wird unter Umständen eine Gesundheitsprüfung gefordert. Der Umfang der zu durchlaufenden Gesundheitsprüfung bei Abschluss einer Sterbegeldversicherung ab 60 Jahren oder später hängt vom Versicherer ab.
Beitragszahlung und Freistellung
Die vom Versicherer geforderte Option der Beitragszahlung ist in vielen Fällen vom Eintrittsalter des Versicherungsnehmers abhängig. Bei Abschluss einer Sterbegeldversicherung mit 80+ wird von vielen Versicherern die Einmalzahlung des fälligen Beitrages gefordert. Wird die Sterbegeldversicherung mit 85 Jahren abgeschlossen, akzeptieren die Sterbekassen und Versicherungsgesellschaften keine Zahlung von monatlichen Versicherungsbeiträgen. Bei einer Sterbegeldversicherung für 80 Jährige oder für ältere Versicherungsnehmer muss die berechnete Summe im Ganzen eingezahlt werden. Die Höhe der Einmalzahlung bei einer Sterbegeldversicherung für Versicherungsnehmer bis zu 85 Jahren wird dabei anhand der gewünschten Versicherungssumme im Todesfall festgelegt. Je früher eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen wird, desto geringer kann der monatliche Beitrag festgesetzt werden. Bei einem frühzeitigen Abschluss der Versicherungspolice und einer regelmäßigen Einzahlung wird die Sterbegeldversicherung ab 65 Jahren meist beitragsfrei gestellt. Mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres muss der Versicherungsnehmer keine weiteren Zahlungen mehr leisten und die Versicherungspolice läuft uneingeschränkt weiter. Ob die Sterbegeldversicherung ab 65 Jahren beitragsfrei gestellt werden kann, wird in den Versicherungsbedingungen hinterlegt und bereits bei Beantragung der Police mitgeteilt. Einige Versicherungsgesellschaften bieten es auch an, die Sterbegeldversicherung ab 60 Jahren ohne Beitragszahlung weiterzuführen.
Häufig Gestellte Fragen
Sterbegeldversicherung – was ist das?
Welche Versicherungsformen der Sterbegeldversicherung gibt es?
Braucht man eine Sterbegeldversicherung wirklich?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Sterbeversicherung sein?
Sterbegeldversicherung im Vergleich