Sterbegeldversicherung für Beamte
Beamte erhalten eine Sterbegeldversicherung nach Paragraph 18 des Bundesbeamtenversorgungsgesetzes. Bei Kriegsbeschädigten kann ein Sterbegeld nach Paragraph 37 des Bundesversorgungsgesetzes in Frage kommen. Ergänzend ist der Abschluss einer privaten Sterbegeldversicherung jederzeit möglich.
Die maßgeblichen Leistungen
Das Bundesbeamtenversorgungsgesetz und das Bundesversorgungsgesetz leisten ein großzügiges Sterbegeld an die Hinterbliebenen. Es ist vergleichbar mit der Sterbegeldversicherung des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer. Zu den wichtigsten Leistungen gehören:
- Hinterbliebene von Beamten, Beamtenanwärtern und Ruhestandsbeamten erhalten das Doppelte der Monatsbezüge als Sterbegeld (§ 18 BeamtVG)
- Hinterbliebene können auch entfernte Angehörige sein, die die Bestattung übernommen haben
- Angehörige von Kriegsbeschädigten erhalten das Dreifache der Monatsbezüge als Sterbegeld (§ 37 BVG)
- Alle Zahlungen sind vom Leistungsempfänger zu versteuern
- Eine zusätzliche private Absicherung ist möglich
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Ergänzend zu den Leistungen nach dem Beamtenversorgungsgesetz und dem Bundesversorgungsgesetz ist der Abschluss einer privaten Sterbegeldversicherung möglich. Er soll auf einem unabhängigen Versicherungsgleich aufbauen, dieser kann mit dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen werden. Aus dem Vergleichsrechner ist der Online-Abschluss sofort möglich.
Weitere Informationen
Die Absicherung der Hinterbliebenen von Beamten basiert auf zwei Säulen. Zum einen ist die Versorgung in Paragraph 18 des Beamtenversorgungsgesetzes geregelt, zum anderen kann unter bestimmten Umständen das Bundesversorgungsgesetz mit Paragraph 37 greifen. Grundsätzlich sieht die Gesetzgebung für Beamte, Beamte auf Widerruf und Beamte im Ruhestand eine großzügige Sterbegeldversicherung vor. Auch Beamte in den großen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen machen hier keine Ausnahme wie das Dokument Sterbegeldversicherung NRW Beamte Filetype PDF belegt. Die Regelungen gelten bundesweit für Beamte des Bundes und der Länder sowie für Beamte früherer staatlicher Einrichtungen. Die Versorgung der Hinterbliebenen ist bei Beamten im Gegensatz zu Arbeitnehmern und Selbständigen also von staatlicher Seite aus geregelt. Reicht diese Absicherung nach Meinung des Versicherten nicht aus, haben auch Beamte die Möglichkeit, eine ergänzende private Sterbeversicherung abzuschließen. Hier steht ihnen die Palette der Sterbekassen und der großen Versicherer zur Verfügung.
Das Beamtenversorgungsgesetz
Die Sterbegeldversicherung nach 18 Beamtenversorgungsgesetz sieht vor, dass Beamte, Beamte auf Widerruf oder Beamte im Ruhestand ihre Hinterbliebenen für den Todesfall absichern. Der überlebende Ehegatte oder die Kinder beziehen ein Sterbegeld, das in der Höhe das Doppelte der Dienstbezüge oder der Anwärterbezüge ausmacht. Von dieser Regelung sind auch Ruhestandsbeamte betroffen. Die Sterbegeldversicherung nach 18 Beamtenversorgungsgesetz kann auf Antrag an Angehörige gezahlt werden, die keine Kinder sind. Berechtigt sein können Geschwister, Geschwisterkinder, Stiefkinder oder auch sonstige Personen, die Kosten im Zusammenhang mit der letzten Erkrankung oder der Bestattung des Verstorbenen zu tragen hatten. Wird die Leistung der Sterbegeldversicherung nicht als Ersatz für Krankheitsaufwendungen gewährt, unterliegt sie der Steuerpflicht. Mit der Sterbegeldversicherung für die Witwe von Beamten in Höhe von zwei Monatsbezügen sollten die Bestattungskosten in der Regel abgegolten sein. Ist das nicht der Fall und reicht die Sterbegeldversicherung für die Witwe von Beamten nach dem Beamtenversorgungsgesetz nicht aus, können Beamte eine zusätzliche private Sterbegeldversicherung abschließen. Die Sterbegeldversicherung nach 18 BeamtVG geht mit ihren Leistungen deutlich über die Zuwendungen hinaus, die Arbeitnehmer oder Selbständige erhalten. Sie beziehen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung überhaupt keine Leistungen für ein Sterbegeld mehr, unter Umständen sind Arbeitnehmer aber durch ein Sterbegeld ihres Arbeitgebers abgesichert, falls der geltende Tarif- oder Arbeitsvertrag diese Leistung vorsieht. Die Sterbegeldversicherung nach 18 BeamtVG ist von der Person, die die Leistung bezieht, zu versteuern. Hier unterscheidet sich die Regelung nicht von einem Sterbegeld, das die Hinterbliebenen von dem Arbeitgeber des Verstorbenen beziehen. Der Paragraph 18 des Beamtenversorgungsgesetzes für die Sterbegeldversicherung gilt mit seinen Regelungen auch für eine Sterbegeldversicherung für Bundesbeamte, für eine Sterbegeldversicherung für Postbeamte und selbstverständlich als Sterbegeldversicherung für Ruhestandsbeamte, wenn Beamte bereits im Ruhestand sind.
Das Bundesversorgungsgesetz
Ist das Bundesversorgungsgesetz für einen Verstorbenen anwendbar, greift eine Sterbegeldversicherung nach 37 BVG. Anders als die Sterbegeldversicherung für Postbeamte, als die Sterbegeldversicherung für Bundesbeamte oder die Sterbegeldversicherung für Ruhestandsbeamte muss man zum Bezug einer Sterbegeldversicherung nach 37 BVG durch besondere Umstände berechtigt sein. Das Bundesversorgungsgesetz kommt zur Anwendung, wenn durch eine militärische oder eine militärähnliche Verrichtung ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist. Die Leistung des Bundesversorgungsgesetzes greift, um die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen dieses Schadens auszugleichen. Bei den Berechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz handelt es sich somit um Kriegsbeschädigte, die bei der Ausübung ihrer Dienste verwundet wurden. Die Leistung nach Paragraph 37 BVG Sterbegeldversicherung gilt für die Hinterbliebenen, sie erhalten ein Sterbegeld in Höhe der dreifachen Versorgungsbezüge. Auch die Zahlung nach Paragraph 37 BVG Sterbegeldversicherung ist im Vergleich zum Sterbegeld Arbeitnehmern recht großzügig bemessen. Trotzdem haben die Berechtigten selbstverständlich die Möglichkeit, ihre staatliche Versorgung im Todesfall mit einem zusätzlichen privaten Schutz zu ergänzen. Gerade bei Versicherten, die aufgrund einer Kriegsverletzung nicht mehr bei voller Gesundheit sind, empfiehlt sich die sorgfältige Auswahl der passenden Sterbegeldversicherung, die keine Gesundheitsprüfung erforderlich machen sollte. Aus dem breiten Spektrum der Versicherungsvarianten am Markt sollte ein guter und günstiger Schutz als Ergänzung gut zu finden sein, selbst wenn man keine Gesundheitsprüfung durchführt oder wenn der Gesundheitszustand angeschlagen ist.
Die zusätzliche private Absicherung
Beamte und Empfänger von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz können sich ergänzend zur den Leistungen der Sterbegeldversicherung nach dem Beamtenversorgungsgesetz auch privat versichern. Hier machen auch Beamte des Bundes und der Länder keine Ausnahme wie das Dokument Sterbegeldversicherung NRW Beamte Filetype PDF wiederum beweist. Beamte von Bund und Ländern können ebenso wie Beamte der früheren staatlichen Unternehmen eine private Sterbeversicherung abschließen, wenn sie einen individuellen Versicherungsbedarf sehen. Dies ist dann nötig, wenn die Leistungen aus der Sterbegeldversicherung nach BVG oder die Zahlung aus dem Paragraphen 18 Beamtenversorgungsgesetz Sterbegeldversicherung als nicht ausreichend erachtet werden. Eine solche Ergänzung zur Sterbegeldversicherung nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder zur Sterbegeldversicherung nach BVG sollte dann relativ günstig zu finden sein, letztlich wird es sich allenfalls um eine geringe Versicherungssumme handeln. Wie bei jedem Versicherungsvergleich empfiehlt sich die Nutzung eines Vergleichsrechners wie er unter dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ zu finden ist. Interessenten führen damit innerhalb weniger Minuten und mit einigen wenigen Angaben einen umfassenden und objektiven Versicherungsvergleich durch, der keine Fragen offen lässt. Aus dem Vergleich heraus ist auch der Online-Vertragsabschluss innerhalb kürzester Zeit problemlos möglich.
Häufig Gestellte Fragen
Sterbegeldversicherung – was ist das?
Welche Versicherungsformen der Sterbegeldversicherung gibt es?
Braucht man eine Sterbegeldversicherung wirklich?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Sterbeversicherung sein?
Sterbegeldversicherung im Vergleich