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Sterbegeldversicherung Finanzamt

Sollen den Hinterbliebenen im eigenen Todesfall schnell und unbürokratisch die finanziellen Mittel zur Deckung der Bestattungskosten zur Verfügung stehen, ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ratsam. Für den Versicherungsnehmer und den Begünstigten ist eine Sterbegeldversicherung nicht steuerpflichtig.

Private Vorsorge für die eigene Bestattung

  • seit 2004 kein Sterbegeld von den gesetzlichen Krankenkassen
  • Hinterbliebene müssen Bestattungskosten tragen

Sterbegeldversicherung

  • finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen
  • Planung und Gestaltung der eigenen Bestattung zu Lebzeiten

Versicherungssteuer

  • 19% Versicherungssteuer im Beitrag enthalten

für den Begünstigten

  • als laufende Versicherung nicht absetzbar
  • im Leistungsfall steuerfrei

Angebote vergleichen & Preise berechnen

Es ist sinnvoll, die Hinterbliebenen im eigenen Todesfall finanziell durch eine Sterbegeldversicherung abzusichern. Denn ohne finanzielle Vorsorge sind sie verpflichtet die Kosten für die Beisetzung aus eigenen Mitteln zu tragen. Leistungen und Beiträge zur Sterbegeldversicherung können jedoch unterschiedlich sein. Durch einen Versicherungsvergleich mit unserem Tarifrechner finden Sie schnell und einfach die besten Angebote. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ leitet Sie automatisch auf unseren Vergleichsrechner. Im Anschluss an die Berechnung ist ein Onlineabschluss der gewünschten Sterbegeldversicherung möglich.

Weitere Informationen

Spätestens seit dem Jahr 2004 ist es ratsam, rechtzeitig über geeignete Vorsorgemaßnahme für den eigenen Todesfall nachzudenken. Eine Sterbegeldversicherung ist daher für fast jeden eine sinnvolle Lösung. Doch was gilt es in Bezug auf die Sterbegeldversicherung für die Besteuerung zu beachten? Wann ist eine Sterbegeldversicherung steuerpflichtig und wann ist sie steuerfrei?

Private Vorsorge ist ein Muss

Seit der Gesundheitsreform im Jahr 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr aus. Bis dahin konnte zumindest ein Teil der Bestattungskosten mit dem Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Mittlerweile gibt es keinerlei Zuschüsse für die Hinterbliebenen. Bevor es zu einer sogenannten „Sozialbestattung“ kommt und der Staat für die Beisetzungskosten aufkommt, sind die Hinterbliebenen des Verstorbenen dazu verpflichtet, die Bestattungskosten zu übernehmen. Erst wenn diese finanziell dazu nicht in der Lage sind, übernimmt das Sozialamt die Kosten. Damit die Hinterbliebenen nach dem eigenen Tod neben der Trauer auch noch finanziell belastet werden, ist es sinnvoll durch eine Sterbegeldversicherung vorzusorgen.

Vorteile einer Sterbegeldversicherung

Neben der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen bietet eine Sterbegeldversicherung auf Wunsch die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten den Rahmen der eigenen Bestattung festzulegen. Auch steuerlich kann eine Sterbegeldversicherung einige Vorteile bringen.

Versicherungssteuer bei der Sterbegeldversicherung wie versteuern?

Grundsätzlich ist jede Versicherung, so auch die Sterbegeldversicherung steuerpflichtig. Deshalb muss für jede abgeschlossene Versicherung die sogenannte Versicherungssteuer gezahlt werden. Bei einer Sterbegeldversicherung beträgt diese 19%. Die Versicherungssteuer ist immer im Versicherungsbeitrag enthalten. Somit muss keine gesonderte Steuer für eine Sterbegeldversicherung gezahlt werden. Die Versicherungssteuer ist die einzige Steuer, welche von den Versicherungen erhoben werden darf. Laut des Versicherungsaufsichtsgesetzes sind Versicherungsverhältnisse von der Umsatzsteuer befreit. Daher enthalten die Beiträge zu einer Sterbegeldversicherung keine Umsatzsteuer.

Eine Sterbegeldversicherung in der Steuererklärung angeben

Versicherung- und steuertechnisch zählt die Sterbegeldversicherung zu den Kapitallebensversicherungen. Die Beiträge für eine Lebensversicherung können bei der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Dabei gibt es allerdings gewisse Höchstgrenzen zu beachten. Dementsprechend kann auch eine Sterbegeldversicherung in der Einkommensteuererklärung als Vorsorgeaufwendung angegeben werden. Somit sind die Beitragszahlungen für eine laufende Sterbegeldversicherung absetzbar. Selbstverständlich gilt dies nur für den Versicherungsnehmer, denn er zahlt die Versicherungsbeiträge. Bei einer Sterbegeldversicherung muss der Versicherungsnehmer nicht zwangsläufig mit der versicherten Person identisch sein. Wer lediglich die versicherte Person in der Versicherung ist, kann die Beitragszahlungen für die Sterbegeldversicherung nicht in der Steuererklärung geltend machen und absetzen. Nur der Beitragszahler kann eine Sterbegeldvorsorge bei der Einkommensteuer geltend machen.

Sterbegeldversicherung als Sonderausgabe

Das Steuergesetz sieht vor, dass Lebensversicherungen bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden können. Jedoch kann nicht jede Lebensversicherung als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Als Sonderausgabe können nur Risikolebensversicherungen angegeben werden. Bei einer Sterbegeldversicherung wird zwar Kapital angespart, zur Auszahlung kommt es jedoch erst nach dem Tod der versicherten Person. Während der Ansparungszeit sind die Erträge einer Sterbegeldversicherung steuerfrei. Daher kann eine Sterbegeldversicherung bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe abgesetzt werden. Von der Sterbegeldversicherung abzugsfähig sind die gezahlten Versicherungsbeiträge im zu versteuernden Jahr. Wie hoch die Ersparnis durch die Angabe der Sterbegeldversicherung bei der Einkommensteuer ist, hängt von den jeweiligen Höchstgrenzen und dem persönlichen Steuersatz ab.

Sterbegeldversicherung steuerlich absetzbar für den Begünstigten?

Wer als Begünstigter in einer Sterbegeldversicherung benannt ist, kann in seiner Steuererklärung die Sterbegeldversicherung nicht geltend machen. Nur der Beitragszahler, also der Versicherungsnehmer, kann die Sterbegeldversicherung beim Finanzamt angeben und so die Beiträge zur Sterbegeldversicherung absetzen. Im Leistungsfall, also nach dem Tod der versicherten Person, sind die Leistungen aus der Sterbegeldversicherung nicht einkommensteuerpflichtig. Die Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung sind von der Versteuerung ausgenommen, da der Auszahlungsbetrag zweckgebunden an den Begünstigten fällt, denn die Auszahlungssumme dient zur Finanzierung der Bestattungskosten. Damit gilt eine Sterbegeldversicherung als Schonvermögen für den Begünstigten, denn die Zahlungen aus der Sterbegeldversicherung werden als Zuschuss oder Beihilfe zur Finanzierung der Bestattung des Verstorbenen angesehen.

Versicherungsangebote vergleichen und Versicherungsprämien berechnen

Eine Sterbegeldversicherung dient der Vorsorge für den eigenen Todesfall. Die Hinterbliebenen werden finanziell entlastet und müssen die Beisetzung nicht aus eigenen Mitteln finanzieren. Die Leistungen und auch die Beiträge können jedoch unterschiedlich sein. Daher lohnt sich vor dem Abschluss einer Sterbegeldversicherung ein Versicherungsvergleich. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt direkt auf unseren Tarifrechner. Er berechnet schnell und unkompliziert die besten Angebote für Sie. Anschließend haben Sie die Gelegenheit, die Sterbegeldversicherung Ihrer Wahl online abzuschließen.

Häufig Gestellte Fragen

Sterbegeldversicherung – was ist das?
Vom Prinzip her ist eine Sterbegeldversicherung nichts anderes als eine Form einer Kapitallebensversicherung, welche zur Absicherung aller anfallenden Bestattungskosten im Sterbefall dient. Eine Sterbevorsorgeversicherung gehört offiziell zu den Kapitallebensversicherungen. Eine Sterbeversicherung zeichnet sich durch ihre relativ geringe Versicherungssumme und entsprechend geringe Beitragszahlungen aus. Dafür ist sie speziell auf den Todesfall des Versicherungsnehmers ausgerichtet. Bei manchen Versicherungen erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme automatisch zu einem bestimmten, meist sehr hohen, Lebensalter. Bei anderen Modellen läuft die Versicherung tatsächlich bis zum Lebensende und die Versicherungssumme wird erst nach dem Todesfall ausgezahlt.
Welche Versicherungsformen der Sterbegeldversicherung gibt es?
Bei den Sterbe Versicherungen gibt es unterschiedliche Vertragsformen. Grundsätzlich haben die Versicherungsnehmer die Wahl, eine Sterbegeldversicherung mit oder ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen. Auch der Auszahlungszeitpunkt der Versicherungssumme kann variieren. So gibt Versicherungen, bei denen die Auszahlung ab einem gewissen Lebensalter – meist liegt dieses bei 80 oder 85 Jahren – erfolgt. Bei anderen Modellen der Sterbegeld Vorsorge wird die Versicherungssumme tatsächlich erst nach dem Tod des Versicherten ausgezahlt. Es kann immer nur im Einzelfall entschieden werden, für wen sich welches Versicherungsmodell lohnt.
Braucht man eine Sterbegeldversicherung wirklich?
Auch die Experten sind sich über die Notwendigkeit einer Todesfallversicherung nicht einig. Jeder muss letztendlich selbst überlegen, warum in seinem individuellen Fall eine Sterbegeld Absicherung nötig sein könnte. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass eine Sterbegeld Vorsorge immer dann angemessen ist, wenn die Hinterbliebenen im eigenen Todesfall die Kosten für die Bestattung aus eigener Tasche tragen müssten, weil keine sonstigen Rücklagen für den Todesfall vorhanden sind. Ein weiterer Grund für den Abschluss einer Sterbegeld Versicherung kann eine fehlende Lebensversicherung sein. Wer zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen keine Lebensversicherung mehr abschließen kann, findet in einer Sterbegeldvorsorge eine gute Alternative.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Sterbeversicherung sein?
Nach Auszahlung der Versicherungsleistung steht diese zunächst einmal zur freien Verfügung. Dies gilt für die Hinterbliebenen und auch den Versicherungsnehmer, sofern die Auszahlung ab einem bestimmten Lebensalter noch zu Lebzeiten, erfolgt. Die Höhe der gewählten Versicherungssumme hängt letztendlich immer davon ab, wofür die Sterbeversicherung nach der Auszahlung verwendet werden soll. Für Bestattungskosten muss, je nach Ausführung der Beerdigung, mit 1000 bis 5000 Euro gerechnet werden. Dient der Versicherungsvertrag ausschließlich der Bestattungsvorsorge, reicht demnach eine Versicherungssumme zwischen 1000 und 5000 Euro aus. Soll darüber hinaus eine Todesfallabsicherung der Hinterbliebenen gewährleistet sein, kann die Versicherungssumme auch durchaus zwischen 20000 und 25000 Euro gewählt werden. Jeder Antragsteller kann daher je nachdem, wofür die Vorsorgeversicherung verwendet werden soll, eine angemessene Versicherungssumme wählen.

Sterbegeldversicherung im Vergleich