Sterbegeldversicherung & Bezugsrecht: Wer bekommt das Geld – und was muss damit passieren?
Wer soll das Geld aus der Sterbegeldversicherung im Todesfall erhalten? Muss es zwingend für die Beerdigung verwendet werden? Und was passiert, wenn kein Begünstigter eingetragen ist oder der Begünstigte verstorben ist?
In diesem Ratgeber erfährst du, wie das Bezugsrecht bei der Sterbegeldversicherung funktioniert, welche Fehler du vermeiden solltest, wann das Geld zur Erbmasse zählt und wie du sicherstellst, dass im Todesfall alles nach deinen Wünschen abläuft.
Das Wichtigste in Kürze:
- Mit einem Bezugsrecht bestimmst du, wer das Sterbegeld erhält
- Mit Begünstigtem: Das Geld geht direkt an diese Person, gehört nicht zur Erbmasse
- Ohne Begünstigten: Die Summe wird Teil des Erbes und an die gesetzlichen Erben ausgezahlt
- Die Auszahlung erfolgt in der Regel ohne Erbschein, wenn ein Bezugsrecht vorliegt
- Das Sterbegeld ist nicht zweckgebunden, muss also nicht zwingend für die Beerdigung verwendet werden
Was ist das Bezugsrecht bei einer Sterbegeldversicherung?
Das Bezugsrecht legt fest, wer im Todesfall die Versicherungssumme erhält. Die begünstigte Person kann ein Familienmitglied, ein Freund, ein Bestattungsunternehmen oder jede andere natürliche oder juristische Person sein.
Wenn ein Bezugsrecht besteht:
- Die Versicherung zahlt direkt an den Begünstigten aus
- Das Geld gehört nicht zur Erbmasse und ist damit vor Gläubigern oder dem Sozialamt geschützt
Ohne Bezugsrecht:
- Die Summe zählt zum Nachlass und wird an die Erben ausgezahlt
- Ein Erbschein ist zur Auszahlung erforderlich
Widerruflich oder unwiderruflich: Was ist der Unterschied?
Du kannst das Bezugsrecht widerruflich oder unwiderruflich gestalten:
Variante |
Beschreibung |
Widerruflich |
Du kannst das Bezugsrecht jederzeit ohne Zustimmung ändern oder widerrufen |
Unwiderruflich |
Eine Änderung ist nur mit Zustimmung des Begünstigten möglich |
Tipp: Wähle zunächst ein widerrufliches Bezugsrecht, um flexibel zu bleiben. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht ist sinnvoll, wenn du z. B. mit einem Bestatter vorsorgst oder die Auszahlung rechtssicher vor Gläubigern schützen willst.
Mehrere Begünstigte: Geht das?
Ja, du kannst mehrere Personen als Begünstigte eintragen. Wichtig ist dabei:
- Klare Angaben zu Anteilen (z. B. je 50 %) oder eine Rangfolge
- Vollständiger Name und Geburtsdatum für jede Person
- Wenn ein Begünstigter verstirbt, bevor die Versicherung ausgezahlt wird, erhält dessen Anteil entweder der übrige Begünstigte oder er fällt in die Erbmasse
Gehört die Sterbegeldversicherung zur Erbmasse?
- Mit Bezugsrecht: Nein, die Versicherungssumme zählt nicht zur Erbmasse
- Ohne Bezugsrecht: Ja, sie gehört zum Nachlass und wird im Rahmen der Erbfolge ausgezahlt
Vorteil des Bezugsrechts: Der Begünstigte bekommt das Geld schneller und ohne Erbschein. Bei Auszahlung über die Erbmasse kann es Wochen dauern, bis alles geregelt ist.
Muss das Geld für die Beerdigung verwendet werden?
Nein. Das Sterbegeld ist nicht zweckgebunden. Der Begünstigte darf die Summe grundsätzlich frei verwenden.
Ausnahmen:
- Wenn das Erbe überschuldet ist, kann das Sozialamt verlangen, dass das Geld zur Finanzierung der Bestattung verwendet wird
- Bei Testament oder Vorsorgevertrag mit ausdrücklicher Zweckbindung
Tipp: Wenn du sicherstellen willst, dass das Geld tatsächlich für die Beerdigung genutzt wird, kannst du den Bestatter als Begünstigten einsetzen oder die Versicherung an ihn abtreten.
Sterbegeldversicherung an den Bestatter abtreten – sinnvoll?
Ja, du kannst die Versicherung an ein Bestattungsunternehmen abtreten oder den Bestatter als Begünstigten eintragen:
Option |
Beschreibung |
Bezugsrecht zugunsten Bestatter |
Bestatter ist Empfänger der Versicherungssumme; zahlt Beerdigungskosten |
Abtretung |
Du bleibst Versicherungsnehmer, trittst aber den Anspruch an den Bestatter ab |
Wichtig: Bei Abtretung oder Bezugsrecht ist der Betrag zweckgebunden für die Beerdigung.
Restbetrag: Bleibt nach Abzug der Bestattungskosten Geld übrig, wird es an die Erben ausgezahlt.
Wie läuft die Auszahlung im Todesfall ab?
- Sterbefall melden (Telefonisch oder schriftlich beim Versicherer)
- Unterlagen einreichen, z. B.:
- Sterbeurkunde
- Versicherungsschein
- Ausweis des Begünstigten
- Auszahlung: Erfolgt meist innerhalb weniger Tage
Mit Bezugsrecht ist kein Erbschein nötig. Ohne Bezugsrecht kann sich die Auszahlung verzögern.
Auszahlung zu Lebzeiten: Geht das?
Nein. Die Sterbegeldversicherung zahlt erst im Todesfall aus.
Ausnahme: Du kannst die Police kündigen und dir den Rückkaufswert auszahlen lassen. Dieser liegt meist unter den eingezahlten Beiträgen.
Einige Tarife zahlen automatisch aus, wenn der Versicherte ein sehr hohes Alter (z. B. 90 Jahre) erreicht. Das steht in den Vertragsbedingungen.
Fazit: Bezugsrecht klug nutzen, um im Todesfall Klarheit zu schaffen
Mit einem klar definierten Bezugsrecht stellst du sicher, dass die Versicherungssumme schnell und unkompliziert an die gewünschte Person ausgezahlt wird. Du vermeidest Unsicherheiten im Erbfall und entlastest deine Angehörigen.
Je klarer die Regelung, desto leichter ist die Abwicklung im Todesfall – ob an die Familie, den Partner oder den Bestatter deiner Wahl. Nutze diese Vorsorgemöglichkeit bewusst.
FAQ: Häufige Fragen zum Bezugsrecht
Muss das Sterbegeld für die Beerdigung verwendet werden?
Nein. Das Geld ist nicht zweckgebunden. Nur in Ausnahmefällen kann eine Zweckbindung greifen (z. B. bei überschuldetem Nachlass).
Gehört die Sterbegeldversicherung zur Erbmasse?
Nur wenn kein Bezugsrecht vorliegt. Ist ein Begünstigter benannt, wird das Geld direkt ausgezahlt und zählt nicht zum Nachlass.
Kann ich die Versicherung an den Bestatter abtreten?
Ja. Alternativ kannst du ihn als Begünstigten einsetzen. In beiden Fällen ist das Geld zweckgebunden für die Bestattung.
Wie ändere ich das Bezugsrecht?
Bei einem widerruflichen Bezugsrecht reicht ein formloses Schreiben an den Versicherer. Unwiderrufliche Bezugsrechte lassen sich nur mit Zustimmung des Begünstigten ändern.
Was passiert, wenn der Begünstigte verstorben ist?
Dann fällt der Betrag an die Erben oder wird unter den verbliebenen Begünstigten aufgeteilt.
Ist ein Erbschein für die Auszahlung nötig?
Nur wenn kein Bezugsrecht besteht. Mit benanntem Begünstigten erfolgt die Auszahlung ohne Erbschein.
Gibt es eine Auszahlung zu Lebzeiten?
Nein. Nur durch Kündigung der Versicherung gegen Auszahlung des Rückkaufswerts.
Häufig Gestellte Fragen
Sterbegeldversicherung – was ist das?
Welche Versicherungsformen der Sterbegeldversicherung gibt es?
Braucht man eine Sterbegeldversicherung wirklich?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Sterbeversicherung sein?
Sterbegeldversicherung im Vergleich