Sterbegeldversicherung bei Insolvenz
Eine Sterbegeldversicherung ist eine sichere Vorsorgemaßnahme, um eine würdige Bestattung im eigenen Todesfall zu gewährleisten. Im Insolvenzverfahren wird eine Sterbegeldversicherung häufig, jedoch nicht immer aus der Insolvenzmasse herausgehalten.
Sterbegeldversicherung und Insolvenz des Versicherungsnehmers
- aufgrund niedriger Versicherungssummen Kleinstversicherung
- gehört meist nicht zur Insolvenzmasse
- obliegt dem Ermessen des Insolvenzverwalters
Insolvenzverfahren des Versicherten
- fällt nicht in Insolvenzmasse wenn Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht identisch sind
Insolvenz des Begünstigten
- Sterbegeldversicherung nur relevant bei Auszahlung der Versicherungssumme während des Insolvenzverfahrens
kann zur Insolvenzmasse gehören wenn
- Versicherungssumme nicht oder nur teilweise für Bestattungskosten verwendet wird
- Verwendungszweck nicht eindeutig in Versicherung festgelegt
Nachlassinsolvenz
- fällt nicht in Insolvenzmasse
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Weitere Informationen
Niemand kann vorhersehen, welche Schicksalswendungen sich im Leben ergeben. Dies gilt auch In finanzieller Hinsicht. Ob irgendwann einmal eine Insolvenz droht, ist oftmals nicht vorhersehbar. Doch was passiert bei einem Insolvenzverfahren mit der Sterbegeldversicherung?
Insolvenzverfahren und Sterbegeldversicherung
Um letztendlich zu klären, was mit einer bestehenden Sterbegeldversicherung im Falle eines Insolvenzverfahrens geschieht, muss zwischen Insolvenzverfahren des Versicherungsnehmers, Insolvenzverfahren des Versicherten, Insolvenzverfahren des Begünstigten und einer Nachlassinsolvenz unterschieden werden. Darüber hinaus werden Zeitwert der Versicherung und die Höhe der Versicherungssumme im Hinblick auf ein Insolvenzverfahren anders bewertet. Beachtet werden muss der Unterschied zwischen Sterbegeld bei Insolvenz und Sterbegeldversicherung bei Insolvenz. Während beim Sterbegeld (nach dem Tod des Versicherten ausgezahlte Versicherungssumme) die Höhe der Versicherungssumme von Bedeutung ist, ist bei der Berücksichtigung einer noch laufenden Sterbegeldversicherung der Zeitwert oder Rückkaufwert für ein Insolvenzverfahren wichtig.
Sterbegeld und Insolvenz des Versicherungsnehmers
Ist der Versicherungsnehmer in Privatinsolvenz ist die Sterbegeldversicherung in Bezug auf die Versicherungssumme nicht Bestandteil der Insolvenzmasse. Die Versicherungssumme fällt nach dem Tod des Versicherten an den Begünstigten der Sterbegeldversicherung. Deshalb spielt das später einmal ausgezahlte Sterbegeld im Insolvenzverfahren des Versicherungsnehmers keine Rolle. Anders kann es unter Umständen mit Rückkaufwert der Versicherung zum Zeitpunkt der Insolvenz sein. In aller Regel ist die Versicherungssumme einer Sterbegeldversicherung relativ gering. Mit Versicherungssummen um die 3000 Euro gehört eine Sterbegeldversicherung zu den sogenannte Kleinstversicherungen und fällt damit meist nicht in die Insolvenzmasse. Bei höheren Versicherungssummen kann dies jedoch unter Umständen anders sein. Generell liegt es allerdings im Ermessen des Insolvenzverwalters, ob der aktuelle Rückkaufwert der Sterbegeldversicherung in die Insolvenzmasse fällt.
Privatinsolvenz und Sterbegeldversicherung im Fall des Versicherten
Nicht immer sind der Versicherungsnehmer und die versicherte Person identisch. Sind Versicherungsnehmer und der Versicherte zwei unterschiedliche Personen, spielt das Sterbegeld bei einem Insolvenzverfahren des Versicherten keine Rolle. Die Versicherungssumme wird erst nach dem Tod der versicherten Person an den oder die Begünstigten ausgezahlt und dient zur Deckung der Bestattungskosten. Auch der Rückkaufwert der Versicherung bei einer Insolvenz des Versicherten auf keinen Fall berücksichtigt werden, sofern er nicht gleichzeitig auch Versicherungsnehmer ist.
Sterbegeld und Insolvenz des Begünstigten
Befindet sich der Begünstigte einer Sterbegeldversicherung im Insolvenzverfahren, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Sterbegeldversicherung zur Insolvenzmasse gezählt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Auszahlung der Versicherungssumme an den Begünstigten in die Insolvenzzeit fällt und nicht vollständig für die Bestattungskosten des Verstorbenen verwendet wird. Eigentlich ist die im Todesfall ausgezahlte Versicherungssumme zweckgebunden. Sind die Bestattungsmodalitäten im Versicherungsvertrag jedoch nicht eindeutig festgelegt oder bereits zu Lebzeiten ein Bestattungsunternehmen mit der Planung und späteren Durchführung der Bestattung betraut worden, obliegt es letztendlich dem Begünstigten die Versicherungssumme auch tatsächlich komplett für die Bestattung zu verwenden. Insofern kann unter Umständen das ausgezahlte Sterbegeld bei der Insolvenz aber nicht die Sterbegeldversicherung bei der Insolvenz des Begünstigten berücksichtigt werden.
Nachlassinsolvenz
Übersteigen die Schulden das Vermögen eines Verstorbenen, entscheiden sich die Erben oftmals zu einer Nachlassinsolvenz. Eine Sterbegeldversicherung gilt rechtlich nicht als Vermögen des Verstorbenen. Aus diesem Grund gehört eine Sterbegeldversicherung auch nicht zum Erbe. Im Falle einer Nachlassinsolvenz fällt die Sterbegeldversicherung nicht in die Insolvenzmasse.
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Häufig Gestellte Fragen
Sterbegeldversicherung – was ist das?
Welche Versicherungsformen der Sterbegeldversicherung gibt es?
Braucht man eine Sterbegeldversicherung wirklich?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Sterbeversicherung sein?
Sterbegeldversicherung im Vergleich