Berufliche Sterbegeldversicherung
Die betriebliche Sterbegeld-Vorsorge für Mitarbeiter gibt es in Form
- eines Sterbegeldes vom Arbeitgeber
- einer für den Mitarbeiter abgeschlossenen Sterbegeldversicherung
- einer betrieblichen Sterbekasse
- einer von der Gewerkschaft abgeschlossenen Gruppenversicherung
Leistungen
- Lebenslanger Versicherungsschutz
- Auszahlung der festgelegten Versicherungssumme im Todesfall
- Auszahlung der doppelten Versicherungssumme bei Unfalltod
- Freie Auswahl des Bestattungsinstituts
Meldung des Todesfalls
Verstirbt ein Arbeitnehmer, müssen die Hinterbliebenen die notwendigen Dokumente des Verstorbenen bei den entsprechenden Stellen einreichen. Erforderlich ist die
- Vorlage der Sterbeurkunde beim Arbeitgeber
- Vorlage der Sterbeurkunde und des Mitgliedsausweises bei der Gewerkschaft, über die der Arbeitnehmer eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat
- Vorlage der Sterbeurkunde bei der Versicherungsagentur und Beantragung der Auszahlung des vertraglich festgelegten Sterbegeldes
Beitragsberechnung
Die Beitragsberechnung für die individuell angepasste Versicherung ergibt sich aus folgenden Optionen:
- Tarif, je nachdem ob mit oder ohne Gesundheitsprüfung
- Festgelegte Versicherungssumme
Versicherungsvergleich / Onlineabschluss
Mit dem aktuellen online Tarifrechner der Betreiber dieser Internetseite, den man über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ erreicht, kann man den persönlichen Tarif ausrechnen. Die gewünschten Leistungen können auch in Bezug zu anderen Versicherungen dieser Art gesetzt werden. Die Versicherung kann direkt online abgeschlossen werden.
Weitere Informationen
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen schon seit 2004 kein Sterbegeld mehr an die Hinterbliebenen eines verstorbenen Versicherungsnehmers, so dass die Finanzierung der Beerdigungskosten zum privaten Problem der Angehörigen geworden ist. Selbst die einfachste Form der Bestattung kostet in der Regel schon mindestens 2000 bis 3000 €, so dass viele Betroffene schon damit überfordert sind. Darüber hinaus ist es meist nicht mit der Bestattung alleine getan, sondern für die ständige Grabpflege muss ebenfalls gesorgt werden und auch das kostet nicht gerade wenig Geld. Mittlerweile ist es nur noch mit Hilfe einer privaten Sterbegeldversicherung, die der Verstorbene zu Lebzeiten abgeschlossen hat, möglich, diese meist unerwartet anfallenden Kosten zu tragen. In manchen Fällen schließen allerdings auch Arbeitgeber eine Sterbegeldversicherung für ihre Mitarbeiter ab. Die Sterbegeldversicherung der Firma ist dann entweder im Arbeitsvertrag festgelegt oder der Abschluss einer Arbeitgeber Sterbegeldversicherung ist in einer betrieblichen Verordnung verankert. Besonders im öffentlichen Dienst kommt es häufiger vor, dass für den Mitarbeiter eine Sterbegeldversicherung vom Arbeitgeber abgeschlossen wird.
Betriebliche Sterbegeldversicherung
Der plötzliche Tod eines Menschen löst nicht nur bei den Angehörigen, sondern auch in dem Unternehmen, in dem er tätig war, große Betroffenheit aus. Neben der Trauer um den verstorbenen Mitarbeiter sind allerdings auch in der Firma einige organisatorische Angelegenheiten zu regeln, da mit seinem Tod das Arbeitsverhältnis endet. So gehen beispielsweise Gehaltsansprüche des Verstorbenen an die Erben über oder die Auszahlung des Sterbegeldes muss veranlasst werden. Manche Arbeitgeber zahlen nämlich für ihre Mitarbeiter im Todesfall ein freiwilliges Sterbegeld an die Hinterbliebenen aus. Der Leistungsumfang, der in den jeweiligen Tarif- oder Arbeitsverträgen festgelegt ist, kann von der Zahlung des restlichen Monatsgehalts bis hin zur Zahlung von mehreren Monatsgehältern nach dem Zeitpunkt des Todes reichen. Einige Arbeitgeber zahlen aber sogar eine Sterbegeldversicherung für Mitarbeiter oder beteiligen sich zumindest an den Kosten. Sie sind allerdings in keiner Weise verpflichtet, für ihre Mitarbeiter eine Sterbegeldversicherung abzuschließen, so dass dies wie die Zahlung von Sterbegeld ebenfalls eine rein freiwillige Leistung ist. Bietet ein Unternehmen jedoch eine Sterbegeldversicherung für Mitarbeiter an, sollte dies ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt sein. Mitarbeiter, die auf eine langjährige Betriebszugehörigkeit zurückblicken, sollten sich auf jeden Fall erkundigen, ob der Arbeitgeber die Beiträge für eine Sterbeversicherung ganz oder anteilig übernimmt. Denn nicht immer wird diese freiwillige Zusatzleistung automatisch gewährt, in manchen Fällen jedoch auf Anfrage bewilligt.
Gruppensterbegeldversicherung
Wird der Abschluss einer Sterbegeldversicherung vom Arbeitgeber nicht finanziell unterstützt, lohnt es sich, mit einer eventuell vorhandenen Gewerkschaft die Kommunikation über Sterbegeldversicherung aufzunehmen. Denn es gibt in einigen Fällen für Gewerkschaftsmitglieder das Angebot, eine Sterbegeldversicherung der Gewerkschaft in Anspruch zu nehmen. Die Sterbegeldversicherung der Gewerkschaft kann beispielsweise als Gruppensterbegeldversicherung abgeschlossen werden und ist dadurch oftmals wesentlich günstiger als der Einzelabschluss einer solchen Versicherung. Doch ist hier zu beachten, dass eine Gewerkschaft sich bei Austritt des versicherten Mitglieds in der Regel das Recht vorbehält, die Versicherung zu kündigen. Im schlimmsten Fall hat der Versicherungsnehmer dann keinen Anspruch mehr auf die eingezahlten Beiträge, wenn die Bearbeitungskosten der Gewerkschaft die eingezahlte Gesammtsumme übersteigen. Auf jeden Fall lohnt es sich, mit der eigenen Gewerkschaft die Kommunikation über Sterbegeldversicherung aufzunehmen, um sich genau über eventuell vorhandene Versicherungsmöglichkeiten zu informieren.
Betriebliche Sterbekasse
Es gibt darüber hinaus auch betriebliche Sterbekassen, die das Sterbegeld im Todesfall meist direkt an die Hinterbliebenen der Verstorbenen auszahlen. Bei den Sterbekassen handelt es sich oftmals um kleinere genossenschaftlich organisierte Vereine, die meist für eine bestimmte Kategorie von Menschen wie beispielsweise für Mitarbeiter derselben Firma gegründet werden. Sterbekassen unterliegen nicht den europaweit festgelegten Vorschriften für Versicherungen und werden inzwischen auch von einzelnen Lebensversicherungsanstalten angeboten.
Leistungen der Versicherung
Bezieht der Mitarbeiter eine Sterbegeldversicherung über das Unternehmen oder eine Sterbegeldversicherung der Führungskräfte ULA, sind die Hinterbliebenen für den meist plötzlich eintretenden Todesfall gut abgesichert. Die Versicherungsleistungen variieren von Anbieter zu Anbieter und können je nach Tarifwahl die einfachen Beerdigungskosten oder zusätzlich auch die Grabpflege und eine finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen selbst umfassen. Ein Versicherungsschutz für die gesamte Lebensdauer und die Auszahlung der festgesetzten Versicherungssumme im Todesfall sind im Allgemeinen gesichert. Zahlreiche Tarife ermöglichen den Hinterbliebenen auch die Wahl eines bevorzugten Bestatters. Manche Versicherer bieten darüber hinaus Tarife an, die im Falle eines Todes durch Unfall die Auszahlung der doppelten Versicherungssumme vorsehen. Stirbt der gesetzlich versicherte Mitarbeiter in Folge eines Arbeitsunfalls, zahlen in der Regel aber die Berufsgenossenschaften den Hinterbliebenen ein Sterbegeld aus. Erhält der Mitarbeiter keine Sterbegeldversicherung der Firma oder Sterbegeldversicherung der Führungskräfte ULA, sollte er dennoch nicht auf diese Art von Versicherungsschutz verzichten. Denn nur eine solche Versicherung, die man schon zu günstigen Konditionen abschließen kann, entlastet die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherungsnehmers finanziell.
Was im Todesfall zu tun ist
Ist der Tod eines Arbeitnehmers tatsächlich eingetreten, müssen die Hinterbliebenen dies dem Arbeitgeber oder der entsprechenden Dienststelle unter Vorlage der Sterbeurkunde melden. Der Arbeitgeber händigt den Betroffenen daraufhin die Personalpapiere des Verstorbenen aus und veranlasst die Auszahlung des Restgehalts. Darüber hinaus muss die Auszahlung des Sterbegeldes bei der Versicherung des verstorbenen Arbeitnehmers beantragt werden, sofern er selbst zu Lebzeiten einen entsprechenden Vertrag oder der Arbeitgeber eine Sterbegeldversicherung für ihn abgeschlossen hat. Besteht ein Anspruch auf Sterbegeld gegenüber der Gewerkschaft, muss dieser ebenfalls unter Vorlage der Sterbeurkunde und des Mitgliedsausweises des Verstorbenen von den Angehörigen geltend gemacht werden.
Häufig Gestellte Fragen
Sterbegeldversicherung – was ist das?
Welche Versicherungsformen der Sterbegeldversicherung gibt es?
Braucht man eine Sterbegeldversicherung wirklich?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Sterbeversicherung sein?
Sterbegeldversicherung im Vergleich