Sterbegeldversicherung GDP
Die Sterbegeldversicherung GDP zahlt im Todesfall des Versicherungsnehmers die Versicherungssumme an die Angehörigen.
Versicherungsleistung
• Die Auszahlung der vollen Versicherungssumme erfolgt im Todesfall nach einer einjährigen Wartezeit (Ausnahme Unfalltod).
• Bei Versterben innerhalb des ersten Beitragsjahres wird eine anteilige Zahlung vorgenommen.
• Bei Tod im ersten Beitragsmonat wird der gezahlte Beitrag erstattet.
• Bei Versicherungsbeginn bis zum 74. Lebensjahr wird bei Unfalltod das doppelte Sterbegeld gezahlt.
Besonderheiten
• Es können Versicherungssummen zwischen 500 und 12.500 € ohne Gesundheitsprüfung vereinbart werden.
• Das Höchsteintrittsalter liegt bei 80 Jahren.
• Die Beitragszahlung erfolgt monatlich.
Benötigte Dokumente
• Bei Eintreten des Versicherungsfalls benötigt die Versicherung die Sterbeurkunde sowie Unterschrift und Bankverbindung des Bezugsberechtigten. Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt ausgestellt.
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Die Sterbegeldversicherungen der verschiedenen Anbieter sind sehr unterschiedlich ausgestaltet. Die am besten passende und günstigste Versicherung finden Sie am besten über einen Tarifrechner. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ erreichen Sie unseren Tarifrechner.
Weitere Informationen
Die GDP besteht bereits seit 1950 und stellt einen Zusammenschluss von Interessengemeinschaften dar. Die Gewerkschaft der Polizei ist die Berufsvertretung aller Polizeibediensteten. Der Hauptsitz der GDP ist Berlin. Von dort aus werden alle freiwilligen Mitglieder der Gewerkschaft umfassend betreut und deren Interessen vertreten. Seit 1978 ist die Gewerkschaft der Polizei auch im Deutschen Gewerkschaftsbund anerkannt und vertreten. Im Sinne der Interessenvertretung ihrer Mitglieder bietet die GDP auf Kreis- und Landesebene auch finanzielle Vorsorgemöglichkeiten und konditionsgünstige Lösungen zur Risikoabsicherung an. Für alle Mitglieder der Gewerkschaft besteht daher die Möglichkeit, das Sterbegeld der GDP zu erhalten. Die in Kooperation mit der DBV Winterthur angebotene Sterbegeldversicherung ersetzt das von den gesetzlichen Krankenkassen 2004 gestrichene Sterbegeld.
Besonderheiten der Gruppenversicherung
Die Sterbegeldversicherung der GDP ist eine Gruppenversicherung und kann nur von eingetragenen Mitgliedern der Gewerkschaft abgeschlossen werden. Zusätzlich besteht für alle nahen Familienangehörigen die Möglichkeit, die Sterbeversicherung der GDP zu vergünstigten Konditionen abzuschließen. Das Sterbegeld der GDP wird in Kooperation mit der DBV Winterthur Lebensversicherung AG angeboten. Da die DBV Winterthur somit der Versicherungsträger der GDP Sterbegeldversicherung ist, gelten die aktuellen Versicherungsbedingungen des Konzerns für alle von Gewerkschaftsmitgliedern beantragen Policen. Gewerkschaftsmitglieder können bei der GDP die Sterbeversicherung ohne vorherige Gesundheitsprüfung abschließen. Die Annahme der Versicherungspolice nach der Beantragung ist garantiert und es erfolgen keinerlei Ausschlüsse aufgrund bestehender Vorerkrankungen. Die als Gruppenversicherung angebotene Sterbegeldversicherung der GDP unterliegt steuerlichen Vergünstigungen. Das bei Eintritt des Versicherungsfalles gezahlte Sterbegeld unterliegt nicht der Steuerpflicht. Darüber hinaus können die Einzahlungen in die Sterbeversicherung der GDP im Rahmen des Höchstsatzes als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Wenn das Eintrittsalter des Versicherungsnehmers bei Abschluss der GDP Sterbegeldversicherung unter dem 74. Lebensjahr liegt, enthält die Versicherungspolice eine zusätzliche Leistung bei einem Unfalltod. Tritt der Tod des Versicherungsnehmers durch einen Unfall ein, verdoppelt sich die vertraglich vereinbarte Todesfallleistung. Zusätzlich werden die zu diesem Zeitpunkt erwirtschafteten Gewinn- und Überschussanteile ausgezahlt. Das Sterbegeld der GDP wird nicht in doppelter Höhe ausgezahlt, wenn das Eintrittsalter des Versicherungsnehmers über 74 Jahren liegt. Generell ist der Abschluss der GDP Sterbegeldversicherungen für Mitglieder und deren Angehörige bis zu einem errechneten Eintrittsalter von 80 Jahren möglich.
Versicherungssumme und Wartezeit
Die GDP Sterbeversicherung kann bis zu einer maximalen Versicherungssumme von 12.500 Euro beantragt werden. Die Mindeststumme muss 500 Euro betragen. Die Beitragszahlung zur Sterbegeldversicherung der GDP und der DBV Winterthur erfolgt monatlich. Die Wahlmöglichkeit für ein anderes Zahlungsintervall besteht nicht. Sterbegeldversicherungen mit einer einmaligen Einzahlung sind über die Gewerkschaft der Polizei nicht verfügbar. Die Versicherungsleistung erfolgt bei Tod des Versicherungsnehmers. In voller Höhe wird die Sterbeversicherung der GDP erst mit dem Beginn des zweiten Versicherungsjahres ausgezahlt. Verstirbt der Versicherungsnehmer vor Ablauf dieser Wartezeit erfolgt eine anteilige Auszahlung der vereinbarten Todesfallleistung. Beim Tod innerhalb des ersten Monats nach Vertragsabschluss wird der eingezahlte Beitrag erstattet und es erfolgt keine weitere Leistung. Die vertraglich vereinbarte Aufbau- oder Wartezeit entfällt, wenn es sich um einen Unfalltod handelt. Dann greift die im Versicherungsumfang enthaltene Unfallzusatzversicherung. Die Beiträge zur Gruppenversicherung der DBV Winterthur für Mitglieder der GDP werden anhand der Angaben des Versicherungsnehmers berechnet. Ausschlaggebend sind das Eintrittsalter und die vereinbarte Versicherungssumme.
Häufig Gestellte Fragen
Sterbegeldversicherung – was ist das?
Welche Versicherungsformen der Sterbegeldversicherung gibt es?
Braucht man eine Sterbegeldversicherung wirklich?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Sterbeversicherung sein?
Sterbegeldversicherung im Vergleich