Sterbegeldversicherung Pirmasens
Die Sterbekasse Pirmasens besteht bereits seit dem Jahr 1864 und wurde als Erste Leichengeldanstalt Pirmasens gegründet. Für den Abschluss einer Pirmasens Sterbegeldversicherung ist eine Vereinsmitgliedschaft notwendig.
Allgemeine Informationen
- Ersatz für das gesetzliche Sterbegeld
- Finanzieller Hinterbliebenenschutz
- Würdevolle Bestattung nach individuellen Wünschen
- Beiträge alters- und geschlechtsabhängig
- Zweckgebundene Verwendung
- Keine Gesundheitsprüfung
- Freies Bezugsrecht
- Die detaillierten Informationen zu der Sterbegeldversicherung der Pirmasens sind unter dem folgendem Link einsehbar: http://www.sterbekasse.de/satzung-2011.pdf
Leistungen
- Versicherungssumme mindestens 500 Euro pro Versicherungsverhältnis
- Bis zu Versicherungsverhältnisse abschließbar
- Geringe Beitragszahlungen
- Eintrittsalter. 0 bis 65 Jahre
- Beitragsfrei ab dem 70. Lebensjahr
- Wartezeit 12 Monate
- Bei Tod innerhalb der Wartezeit: Beitragsrückerstattung
- Auszahlung nach Vorlage der Sterbeurkunde sowie des Versicherungsscheins
Kosten berechnen & Anbieter vergleichen
Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ lässt sich der interne Tarifrechner erreichen, der die Möglichkeit zur individuellen Beitragsberechnung eröffnet. Weiterhin lassen sich die Angebote anderer Versicherer miteinander vergleichen.
Weitere Informationen
Seit dem 1. Januar 2004 gibt es das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr. Sämtliche Kosten für eine Beisetzung müssen also jetzt von den Hinterbliebenen eines Verstorbenen aus eigener Tasche bezahlt werden. Um seine Angehörigen vor allem in finanzieller Hinsicht zu entlasten, lohnt sich der Abschluss einer Pirmasenser Sterbegeldversicherung.
Sterbegeldversicherung der Pirmasens Sterbekasse
Die Sterbegeldversicherung der Pirmasenser Sterbekasse ist keine Lebensversicherung, wie bei vielen anderen Anbietern – es handelt sich vielmehr um eine Mitgliedschaft in einem Verein, der seit 1864 besteht. Leistungen werden ausschließlich bei Tod des Versicherten gezahlt und sind nur für die anfallenden Kosten einer Bestattung zu verwenden. Für den Abschluss einer Versicherung mit Sterbegeld der Pirmasenser Sterbekasse ist eine Mitgliedschaft bei der „Ersten Pirmasenser Sterbekasse VVaG“ notwendig. Nur Einwohner des so genannten Geschäftsbereichs (kreisfreie Städte Pirmasens und Zweibrücken sowie Landkreis Südwestpfalz) können Mitglied des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit werden.
Sterbeversicherung der Pirmasenser Sterbekasse – Abschlussvoraussetzungen
Um die Pirmasenser Sterbeversicherung abschließen zu können, muss der Versicherte seinen ständigen Wohnsitz im Geschäftsgebiet des Vereins nachweisen und zwischen 0 und 55 Jahren alt sein. Versicherte, die noch nicht volljährig sind, können hier von ihren Eltern, Erziehungsberechtigten oder einem anderen Vormund (z. B. Jugendamt) vertreten werden. Ob es zur Mitgliedschaft kommt, entscheidet der Vereinsvorstand – ein Rechtsanspruch auf eine Mitgliedschaft besteht gemäß der Satzung des Vereins jedoch nicht. Bei Aufnahme in den Verein werden dem Mitglied neben dem Versicherungsschein zur Pirmasenser Sterbegeldversicherung auch die aktuelle Beitrags- und Leistungstabelle sowie die gültige Satzung ausgehändigt. Mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt beginnt die Sterbeversicherung der Pirmasenser Sterbekasse, mit Tod, Ausschluss oder Austritt endet sie. Für den Vertragsabschluss ist keine Gesundheitsprüfung notwendig.
Beiträge und Leistungen der Pirmasenser Sterbeversicherung
Die Beiträge für die Sterbegeldversicherung der Pirmasenser Sterbekasse richten sich nach Eintrittsalter und Geschlecht und werden gestaffelt. Sie liegen zwischen 0,23 EUR (Frauen, Eintrittsalter 0 Jahre) und 3,14 EUR (Männer, Eintrittsalter 55 Jahre) und sind damit vergleichsweise günstig. Kommt es zum Todesfall, wird ein Mindeststerbegeld von 500 EUR (Verträge ab 1. Januar 2009, davor höheres Sterbegeld) gezahlt, wobei ein Abschluss von maximal 10 Versicherungsverträgen gleichzeitig möglich ist. Bei Tod innerhalb der ersten 12 Monate nach Versicherungsbeginn erhalten die Hinterbliebenen oder die bezugsberechtigte Person die bis dahin eingezahlten Beiträge zurück, danach wird das Sterbegeld der Pirmasenser Sterbekasse in vollem Umfang ausgezahlt. Mit Vollendung des 70. Lebensjahres der versicherten Person wird der Vertrag zur Pirmasenser Sterbegeldversicherung beitragsfrei gestellt. Kommt es zu Beitragsrückständen, werden diese bei Auszahlung der Leistung abgezogen – zu viel entrichtete Beiträge werden mit dem Sterbegeld zurückerstattet.
Was ist im Leistungsfall zu beachten?
Wird das Sterbegeld der Pirmasenser Sterbekasse aufgrund des Todes der versicherten Person beantragt, müssen der Versicherungsschein sowie die amtliche Sterbeurkunde vorgelegt werden. Die Auszahlung erfolgt in der Regel an den im Vertrag genannten Bezugsberechtigten oder die Hinterbliebenen. Wurde im Versicherungsschein keine bezugsberechtigte Person benannt oder gibt es keine Familienangehörigen, so kann die Leistung auch an denjenigen gezahlt werden, der entweder die notwendigen Unterlagen vorlegt oder aber den Zahlungsnachweis über die von ihm getragenen Bestattungskosten erbringt (z. B. enger Freund des Verstorbenen). Eine Pfändung oder auch Verpfändung der Ansprüche aus dem Vertrag der Pirmasenser Sterbeversicherung ist nicht möglich, sämtliche Erklärungen hierüber gegenüber dem Versicherungsverein sind deshalb unwirksam.
Häufig Gestellte Fragen
Sterbegeldversicherung – was ist das?
Welche Versicherungsformen der Sterbegeldversicherung gibt es?
Braucht man eine Sterbegeldversicherung wirklich?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Sterbeversicherung sein?
Sterbegeldversicherung im Vergleich