Sterbegeldversicherung LBV
Ăber das LBV (Landesamt fĂŒr Besoldung und Versorgung) werden alle Lohn- und Gehaltszahlungen fĂŒr Beamte und BeschĂ€ftigte im öffentlichen Dienst geregelt. Im Todesfall zahlt das LBV ein Sterbegeld an Witwen oder Witwer der/des Verstorbenen.
Herkömmliche Sterbegeldversicherung
- jeder kann eine Sterbegeldversicherung abschlieĂen
- Auszahlungssumme wird zu Lebzeiten durch VersicherungsbeitrÀge angespart
- Auszahlung des Sterbegeldes an Angehörige oder BegĂŒnstigte
- Sterbegeld fĂŒr den BegĂŒnstigten steuerfrei
- zusĂ€tzliche Leistungen möglich (Festlegung des Rahmens und der AusfĂŒhrung der Bestattung zu Lebzeiten)
Sterbegeld ĂŒber das LBV
- nur fĂŒr Beamte und BeschĂ€ftigte im öffentlichen Dienst
- einmalige Zahlung eines Sterbegeldes nur an Witwe oder Witwer des Verstorbenen
- Sterbegeld muss vom EmpfÀnger versteuert werden
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Eine Sterbegeldversicherung ist fĂŒr jeden eine sinnvolle Vorsorge. Doch die Angebote zur Sterbegeldversicherung unterscheiden sich. Deshalb lohnt sich ein Versicherungsvergleich mit unserem seiteninternen Sterbegeldvergleichsrechner. Auf den Rechner gelangen Sie ĂŒber das blaue Feld âZum Versicherungsvergleichâ. Nach dem Tarifvergleich kann die beste Sterbegeldversicherung online abgeschlossen werden.
Weitere Informationen
Das Landesamt fĂŒr Besoldung und Versorgung â kurz LBV genannt â dĂŒrfte das gröĂte LohnbĂŒro in ganz Deutschland sein, denn es ist als Teil der Finanzverwaltung der BundeslĂ€nder zustĂ€ndig fĂŒr die Zahlung der Löhne und GehĂ€lter der ortsansĂ€ssigen Beamten und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Das LBV ist in allen BundeslĂ€ndern vertreten, somit gibt es ein Landesamt fĂŒr Besoldung und Versorgung in allen BundeslĂ€ndern. Neben der Zahlung der Einkommen ist das Amt auch zustĂ€ndig fĂŒr die GewĂ€hrung der Beihilfe und anderer Leistungen von Bund und LĂ€ndern fĂŒr ihre Beamten. Dazu zĂ€hlt auch das Sterbegeld des LBV.
Das LBV als LohnbĂŒro fĂŒr Beamte
Das Landesamt fĂŒr Besoldung und Versorgung zahlt GehĂ€lter, Kindergeld und ZuschĂŒsse zu den Krankheitskosten, die sogenannte Beihilfe. Allein in Nordrhein-Westfalen, dem gröĂten Bundesland, beziehen rund 370.000 Beamte, RuhestĂ€ndler und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes diese Leistungen. Auch HeilfĂŒrsorgeangelegenheiten fĂŒr Polizeibeamte werden dort geregelt. Damit ĂŒbernimmt das LBV die Funktion eines LohnbĂŒros, das in allen BundeslĂ€ndern vertreten ist und die vor Ort ansĂ€ssigen Beamten in allen Fragen zu ihrem Einkommen betreut.
Das LBV Sterbegeld als Vorsorge fĂŒr Hinterbliebene
Das LBV Sterbegeld wird von der Behörde nur an Witwen oder Witwer gezahlt, nahestehende Verwandte oder Kinder erhalten diese Leistung nicht. Die Sterbeversicherung des LBV betrĂ€gt das Zweifache der letzten BezĂŒge des Ehegatten. War der Verstorbene zuletzt in Teilzeit beschĂ€ftigt oder hat er aufgrund einer dauerhaften Beurlaubung keine BezĂŒge erhalten, ist das volle Einkommen die Basis fĂŒr die Berechnung der LBV Sterbegeldversicherung. Die LBV Sterbeversicherung ist somit eine einmalige Zahlung, die Höhe ist in AbhĂ€ngigkeit von den BezĂŒgen durchaus akzeptabel. Deshalb sollte eine Sterbeversicherung des LBV ausreichen, um die Bestattungskosten auch bei einer angemessenen Beerdigung im gröĂeren Rahmen abzudecken. Wenn das Sterbegeld des LBV nicht ausreichend erscheint, haben auch Beamte die Möglichkeit, eine private zusĂ€tzliche Versicherung als ErgĂ€nzung der LBV Sterbegeldversicherung abzuschlieĂen. In diesem Fall ist ein Tarifvergleich angesagt, und der Versicherungsbedarf sollte genau identifiziert werden, da die Versicherungssumme aufgrund der gewĂ€hrten LBV Sterbeversicherung vergleichsweise moderat sein kann. In den einzelnen BundeslĂ€ndern gibt es bezĂŒglich der Sterbeversicherung des LBV keine Unterschiede, die Regelungen sind einheitlich. Das bedeutet, dass eine Sterbegeldversicherung des LBV in NRW die gleiche Leistung erbringt wie an jedem anderen Standort in Deutschland. In jedem Fall erhalten der Witwer oder die Witwe durch das Sterbegeld des LBV eine groĂzĂŒgige Leistung als Bestattungsvorsorge, die in vielen deutschen Unternehmen kaum ĂŒblich ist.
Vorsorge im Todesfall mit Steuerpflicht
Die Sterbegeldversicherung des LBV in NRW und in allen anderen BundeslĂ€ndern kann als recht groĂzĂŒgige Leistung angesehen werden. Allerdings unterliegt sie der Steuerpflicht, das bedeutet, die Auszahlung aus der LBV Sterbegeldversicherung ist zu versteuern. Wie bei jedem Arbeitnehmer fĂ€llt fĂŒr eine solche Zahlung die Lohnsteuer an, hinzu kommen der SolidaritĂ€tszuschlag und ein Abzug fĂŒr die Kirchensteuer. Um Steuernachzahlungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, solche Fragen frĂŒhzeitig zu klĂ€ren und einen Steuerberater hinzuzuziehen. Er kann berechnen, in welcher Höhe eine Steuerzahlung ansteht, so dass nicht zu einem spĂ€teren Zeitpunkt und unerwartet eine Steuerpflicht in Form einer Nachzahlung entsteht, die die Hinterbliebenen dann wiederum vor massive finanzielle Probleme stellen kann.
HĂ€ufig Gestellte Fragen
Sterbegeldversicherung â was ist das?
Welche Versicherungsformen der Sterbegeldversicherung gibt es?
Braucht man eine Sterbegeldversicherung wirklich?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Sterbeversicherung sein?
Sterbegeldversicherung im Vergleich