Sterbegeldversicherung Gothaer
Die Sterbegeldversicherung Gothaer zahlt bei Tod der versicherten Person die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen.
Versicherungsleistung
• Auszahlung der Versicherungssumme im Todesfall (keine Erlebensfallleistung)
• Die Auszahlung erfolgt erst nach einer Wartezeit von drei Jahren (Ausnahme bei Unfalltod).
• Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Wartezeit, werden die geleisteten Beiträge erstattet.
Besonderheiten
• Bis zu einer Versicherungssumme von 15.000 € erfolgt keine Gesundheitsprüfung.
• Die Versicherung läuft im Alter von 101 Jahren ab.
• Die laufende Beitragszahlung erfolgt bis zum 85. Lebensjahr.
Benötigte Dokumente
• Bei Tod des Versicherungsnehmers werden neben der Sterbeurkunde eine Unterschrift des Bezugsberechtigten und seine Bankverbindung benötigt. Das zuständige Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus
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Versicherungsbedingungen und Prämien der verschiedenen verfügbaren Sterbegeldversicherungen sind unterschiedlich ausgestaltet. Die geeignetste Versicherung können Sie am besten mit einem Tarifrechner ausfindig machen. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ auf dieser Seite gelangen sie zu unserem Tarifrechner.
Weitere Informationen
Der Gothaer Versicherungskonzern besteht sein nahezu 200 Jahren und kann daher einen hohen Erfahrungswert vorweisen. Die Gothaer Versicherungsgesellschaft steht für innovative und maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Die breitgefächerte Produktpalette beinhaltet sowohl Lösungen für Geschäftskunden als auch für private Versicherungsnehmer. Versicherungsnehmer des Gothaer Versicherungskonzerns können auf die Finanzstärke des Unternehmens vertrauen. Alljährlich unterzieht sich die Versicherungsgesellschaft freiwillig den strengen Ratings von Standard & Poor´s und Fitch. Für private Kunden ist eine Sterbegeldversicherung bei der Gothaer verfügbar. Das Sterbegeld der Gothaer ersetzt das ursprüngliche Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang. Detaillierte Informationen zur Sterbeversicherung der Gothaer sind unter http://www.gothaer.de/de/zg/pk/pk_p/lebensversicherungen/sterbegeld-versicherung/pk-pd-sterbegeldversicherung/gothaer-sterbegeldversicherung-detaillierte-infos.htm#Text_Bild_5 abrufbar. Dort kann auch die Angebotsanforderung für die Gothaer Sterbegeldversicherung erfolgen. Im Anschluss daran erfolgt die telefonische Beratung oder die Terminvereinbarung. Ein Onlineabschluss ist bei dem Gothaer Sterbegeld nicht möglich.
Versicherungslaufzeit und Versicherungsleistung
Die Laufzeit der Gothaer Sterbeversicherung endet entweder mit dem Tod des Versicherungsnehmers oder mit dem Erreichen des 101. Lebensjahres. Die Beiträge zur Sterbeversicherung der Gothaer Versicherungsgesellschaft müssen längstens bis zum 85. Lebensjahr eingezahlt werden. Der Zeitraum zwischen dem 85. Lebensjahr und dem 101. Lebensjahr wird als beitragsfreie Zeit festgelegt. Während dieser beitragsfreien Zeit erfolgt weiterhin die Berechnung und Ausschüttung einer anfallenden Überschussbeteiligung. Die Versicherungsleistung erfolgt in Form der Zahlung von Sterbegeld durch die Gothaer. Die Höhe kann bei dem Gothaer Sterbegeld individuell vereinbart werden. Die Sterbegeldversicherung der Gothaer kann von allen Versicherungsnehmern ohne vorherige Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden, wenn die Versicherungssumme 15.000 Euro nicht übersteigt. Soll ein höheres Sterbegeld gezahlt werden, muss der Versicherungsnehmer zum Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung ablegen. Bestehen hier gesundheitliche Einschränkungen und Vorerkrankungen, kann dies zu erhöhten Versicherungsbeiträgen und zu Ausschlüssen bei der Versicherungsleistung führen.
Versicherungsfall und Wartezeit
Der Versicherungsfall tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit verstirbt. Dann erhält die im Vertrag benannte Person das Sterbegeld der Gothaer einschließlich der Überschussbeteiligung. Verstirbt der Versicherungsnehmer in den ersten drei Jahren nach dem Vertragsabschluss, wird die Versicherungssumme nicht vollständig ausgezahlt. Vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Wartezeit der Gothaer Sterbegeldversicherung werden alle bereits gezahlten Versicherungsbeiträge erstattet. Die Wartezeit von drei Jahren entfällt, wenn der Versicherungsnehmer bei einem Unfall verstirbt. Zusätzlich sind bei der Sterbeversicherung der Gothaer Ausschlussklauseln integriert, die die Auszahlung des Zeitwertes bei Eintreten des Versicherungsfalles vorsehen. Verstirbt der Versicherungsnehmer in den ersten zwei Jahren nach Abschluss der Versicherungspolice durch einen Freitod, wird nur der Zeitwert erstattet.
Beitragszahlung und Beitragsberechnung
Die Beiträge zur Gothaer Sterbegeldversicherung werden individuell anhand der persönlichen Angaben berechnet. Ausschlaggebend zur Beitragsberechnung sind das Eintrittsalter des Versicherungsnehmers, die Höhe des gewünschten Sterbegeldes und das Geschlecht des Versicherungsnehmers. Die Versicherungsbeiträge sind monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich zu zahlen. Den Rhythmus der Zahlungen gibt hierbei der Gothaer Versicherungskonzern an, da dieser von der Höhe der Versicherungssumme abhängt.
Steuerliche Behandlung des Sterbegeldes
Die Versicherungsleistung der Gothaer Sterbeversicherung ist von der Einkommenssteuer befreit. Die begünstigte Person muss im Versicherungsfall aber Erbschaftssteuer abführen. Mit Erreichen des 101. Lebensjahrs erhält der Versicherungsnehmer die vereinbarte Versicherungssumme. Ist dies der Fall, unterliegt der Ertrag aus der Sterbegeldversicherung der Steuerpflicht. Zu versteuern ist die Hälfte des Ertrages. Zur Ertragsbesteuerung wird die Differenz aus der Versicherungsleistung und den gezahlten Beiträgen herangezogen.
Häufig Gestellte Fragen
Sterbegeldversicherung – was ist das?
Welche Versicherungsformen der Sterbegeldversicherung gibt es?
Braucht man eine Sterbegeldversicherung wirklich?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Sterbeversicherung sein?
Sterbegeldversicherung im Vergleich