Sterbegeldversicherung Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde
Die in Berlin ansässige Sterbekasse der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden wird als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit geführt und bietet zwei Optionen zur Sterbegeldvorsorge an. Die Sterbegeldversicherung im Tarif „Max 80“ der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden kann mit wahlweise mit einer Einmalzahlung oder mit regelmäßiger Beitragszahlung abgeschlossen werden.
Beitragszahlung
- Tarif „Max 80“ mit Einmaleinzahlung oder Monatsbeitrag verfügbar
- Beitragsfreistellung ab dem 60. Lebensjahr möglich
- In Abhängigkeit vom Eintrittsalter erfolgt die Beitragszahlung maximal bis zum 85. Lebensjahr
- Individuelle Beitragsberechnung bei Wahl der Einmalzahlung
- Beitragsfreie Mitversicherung von minderjährigen Kindern möglich
Eintrittsbedingungen
- Keine Gesundheitsprüfung nötig
- Höchsteintrittsalter unabhängig vom Tarif mit 80 Jahren festgelegt
- Umwandlung der beitragsfreien Mitversicherung minderjähriger Kinder mit Erreichen des 18. Lebensjahres möglich
Versicherungsleistung und Aufbauzeit
- Frei wählbare Versicherungssumme bis zu maximal 8.000 Euro
- Steuerfreie Auszahlung der Versicherungssumme im Todesfall
- Einjährige Wartezeit bei Eintritt bis zum 49. Lebensjahr
- Dreijährige Wartezeit bei Eintritt nach dem 49. Lebensjahr
- Volle Versicherungsleistung ohne Wartezeit bei unfallbedingtem Tod
- Separate Sterbegeldvorausverfügung sichert die Zweckgebundenheit der Vorsorge
Kosten berechnen & Anbieter vergleichen
- Die Beiträge zur Sterbegeldvorsorge sind von mehreren Faktoren abhängig. Der auf dieser Seite integrierte Tarifrechner stellt zahlreiche Angebote im direkten Vergleich dar und ermöglicht Ihnen die Wahl der günstigsten Police. Zum Tarifrechner gelangen Sie über den blau hinterlegten Button „Zum Versicherungsvergleich“. Im Anschluss an den Vergleich können Sie die individuell günstigste Sterbegeldversicherung online beantragen.
Weitere Informationen
Aus der ursprünglich 1896 gegründeten Umlagekasse der Baptisten wurde durch einen Zusammenschluss die Sterbekasse Evangelischer Freikirchen VVaG. Gemeinsam bilden die Sterbekasse Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden und die Beerdigungskasse der Evangelisch-methodistischen Kirche den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Hinter den Sterbegeldversicherungen des Evangelischen Freikirchen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit steht die Sterbekasse Berlin. Der vollständig ausgefüllte Antrag auf die Sterbegeldversicherung mit monatlicher Beitragszahlung oder mit einmaliger Einzahlung wird an die angegebene Adresse versendet. Daraufhin wird ein unverbindliches Angebot nach den individuellen Angaben des Versicherungsnehmers erstellt. Ein direkter Onlineabschluss der Sterbegeldversicherung im Tarif „Max80“ ist nicht möglich.
Sterbegeldversicherung Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden mit monatlicher Zahlweise
Die Sterbegeldversicherung Evangelischer Freikirchen kann mit einer monatlichen Beitragszahlung abgeschlossen werden. Im Rahmen des Vertragsabschlusses wird für die Sterbeversicherung Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden die Beitragsfreistellung vereinbart. Die Versicherung kann frühestens mit dem Erreichen des 60. Lebensjahres beitragsfrei gestellt werden. Die Police zur Zahlung von Sterbegeld Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden kann zwischen dem 18. Und 80. Lebensjahre jederzeit abgeschlossen werden. Auf dieser Regelung zum Eintrittsalter beruht auch die Produktbezeichnung „Max 80“. Die Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung des Evangelischer Freikirchen VVAG ist frei wählbar und kann bis zu maximal 8.000 Euro betragen. Der Versicherungsabschluss ist bereits ab einem obligatorischen Euro möglich. Beim Tod des Versicherungsnehmers wird das vertraglich vereinbarte Sterbegeld der Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden zuzüglich der erwirtschafteten Überschussanteile der Sterbekasse ausgezahlt. Für die Sterbeversicherung der Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden ist eine einjährige Aufbauzeit vorgesehen. Verstirbt der Versicherungsnehmer während dieses Zeitraums, erfolgt nicht die Auszahlung des vereinbarten Sterbegeldes sondern die Rückzahlung der bereits geleisteten Versicherungsbeiträge. Die Aufbau- oder Wartezeit der Sterbegeldversicherung Evangelischer Freikirchen entfällt, wenn der Tod des Versicherungsnehmers durch einen Unfall eintritt. Dann wird die vereinbarte Todesfallleistung umgehend ausgezahlt. Die beim Todesfall ausgezahlte Versicherungssumme zuzüglich der Überschussanteile ist steuerlich befreit.
Sterbegeldversicherung Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden mit einmaliger Zahlung
Das Sterbegeld Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden kann auch mit einer einmaligen Zahlung angespart werden. Beim Abschluss der Police für die Sterbegeldversicherung des Evangelischer Freikirchen VVAG wird berechnet, in welcher Höhe die einmalige Einzahlung erfolgen muss um die gewünschte Todesfallleistung zu erhalten. Der Versicherungsnehmer entscheidet sich bei der Beantragung der Sterbegeldvorsorge für die Höhe der Versicherungssumme die als Aufwendung für seine gewünschte Beerdigungsform dienen soll. Abhängig vom Eintrittsalter des Versicherungsnehmers und der festgelegten Versicherungssumme wird die Höhe der Einmalzahlung individuell angepasst. Beim Tod des Versicherungsnehmers wird dann an den Begünstigten die festgelegte Versicherungssumme zuzüglich der Überschussbeteiligung ausgezahlt. Auch für die Sterbegeldversicherung des Versicherungsvereins mit einmaliger Einzahlung besteht bis zum Erreichen des 80. Lebensjahrs die Abschlussmöglichkeit. Das Sterbegeld kann zwischen 1.000 und 8.000 Euro festgelegt werden.
Sicherung der Sterbegeldvorsorge durch die Vorausverfügung
Zusätzlich zur Sterbegeldversicherung Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden kann über die Sterbekasse Berlin eine Vorausverfügung beantragt werden. Diese dient der Sicherung der Sterbegeldvorsorge. Unabhängig davon ob eine einmalige Zahlung oder eine regelmäßige Zahlung erfolgt, kann der Versicherungsnehmer mit der Vorausverfügung die Beerdigung langfristig sichern. Durch die Beantragung über das von der Sterbekasse zur Verfügung gestellte Formular ist das angesparte Sterbegeld vor dem Zugriff durch das Sozialamt oder ähnliche Institutionen geschützt. Mit der Unterzeichnung der Vorausverfügung wird die Sterbegeldversicherung zweckgebunden und kann dann nur noch für die Aufwendungen in Zusammenhang mit der Bestattung des Versicherungsnehmers verwendet werden.
Häufig Gestellte Fragen
Sterbegeldversicherung – was ist das?
Welche Versicherungsformen der Sterbegeldversicherung gibt es?
Braucht man eine Sterbegeldversicherung wirklich?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Sterbeversicherung sein?
Sterbegeldversicherung im Vergleich