Sterbegeldversicherung ERGO Direkt
Die Sterbegeldversicherung ERGO Direkt sichert die Hinterbliebenen bei Tod der versicherten Person durch Zahlung der Versicherungssumme ab.
Versicherungsleistung
• Auszahlung der Versicherungssumme (ab 1.500 €) zuzüglich einer Bonussumme
• Auszahlung im Todesfall (keine Erlebensfallleistung)
• Auszahlung erfolgt erst nach einer Wartezeit von wahlweise einem oder drei Jahren (Ausnahme bei Unfalltod).
• Bei Tod innerhalb der Wartezeit werden die geleisteten Beiträge erstattet.
Besonderheiten
• laufende Beitragszahlung ab 5 €
• Versicherungsvoraussetzung ist ein ständiger Wohnsitz in Deutschland
Benötigte Dokumente
• Im Todesfall des Versicherungsnehmers werden zur Auszahlung der Versicherungsleistung neben einer Sterbeurkunde nur die Bankverbindung und eine Unterschrift des Bezugsberechtigten benötigt. Die Sterbeurkunde wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt.
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Die Einzelheiten einer Sterbegeldversicherung werden von den Versicherern unterschiedlich geregelt. Um die für Sie günstigste Sterbegeldversicherung ausfindig zu machen, sollten Sie einen Tarifrechner nutzen. Unseren Tarifrechner erreichen Sie unter dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.
Weitere Informationen
Schon längst ist das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen Geschichte, Bestattungen sind jedoch teuer wie nie zuvor. So gehen Experten der Stiftung Warentest von Kosten bis zu 7.000 EUR und mehr aus. Mit dem Abschluss der Sterbegeldversicherung von ERGO Direkt können Versicherte ihren Angehörigen zumindest finanziell eine Entlastung bieten.
Besonderheiten der ERGO Direkt Sterbegeldversicherung
Die ERGO Direkt Sterbeversicherung bietet ihren Kunden einige Vorteile. So ist der Vertragsabschluss ohne Gesundheitsfragen möglich, wobei die Sterbeversicherung der ERGO Direkt mit einer Mindestversicherungssumme von 1.500 EUR angeboten wird. Die Versicherungssumme – also das Sterbegeld der ERGO Direkt – wird dabei an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt, wenn es zum Versicherungsfall kommt. Ein besonderes Plus zum Vertragsabschluss der Sterbegeldversicherung von ERGO Direkt: Der exklusive Vorsorge-Ordner. Hier hinein gehören die Versicherungsunterlagen und alle Unterlagen, die für Organisation und Ablauf der Bestattung notwendig und wichtig sind. Zusätzlich bietet die ERGO Direkt Sterbegeldversicherung auch eine telefonische Beratung zu Testaments- und Erbfragen und empfiehlt gegebenenfalls sogar auch gern einen seriösen Bestatter.
Fakten zur ERGO Direkt Sterbeversicherung
Bereits zu Lebzeiten kann der Versicherte alle Dinge regeln, die nach seinem Tod abgesichert sein sollen. Kommt es zum Tod während der Ansparphase, werden den Angehörigen bzw. der bezugsberechtigten Person die bis dato eingezahlten Beiträge zurückerstattet. Nur bei Unfalltod während dieses Zeitraums wird die volle Versicherungssumme sowie eine Bonusleistung ausgezahlt. Tritt der Tod nach der Ansparphase auf, werden vereinbarte Versicherungssumme und Bonusleistung definitiv gezahlt. Mit der Bonusleistung wird der garantierte Versicherungsschutz erhöht. Bonusleistungen werden jährlich neu festgesetzt und immer für das laufende Geschäftsjahr garantiert, so dass eine Garantie auf die gesamte Vertragsdauer nicht gegeben werden kann. Der Mindestbeiträge zur Sterbeversicherung der ERGO Direkt liegt bei monatlich 5 EU und ist per Bankeinzug zu zahlen. Als Zahlweise kann der Versicherte zwischen monatlicher, vierteljährlicher, halbjährlicher und jährlicher Zahlung wählen. Die Mindestsumme des abzusichernden Sterbegeldes der ERGO Direkt liegt bei 1.500 EUR, Versicherungssummen darüber hinaus sind immer möglich. Entsprechend den AVB können nur Personen mit ständigem Wohnsitz und einer gültigen Bankverbindung in Deutschland die Sterbegeldversicherung der ERGO Direkt abschließen.
Hintergrundinformationen zur Sterbegeldversicherung
Bestattungen kosten Geld, das ist sicherlich jedem klar. Doch ein wirklich würdevoller Abschied kann schnell bis zu 10.000 EUR kosten. Die Kosten, die die Hinterbliebenen zu tragen haben, entstehen dabei nicht nur durch Kauf eines Sarges. Auch Gebühren für Urkunden, Friedhof, Bestatter, Trauerfeier, Steinmetz und Gärtner dürfen nicht unterschätzt werden. Entsprechend § 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) obliegt die Pflicht zur Kostenübernahme den Erben. Kann der Erbe selbst diese Kosten nicht oder nicht vollständig aufbringen, sind gemäß § 1615 BGB die gegenüber dem Verstorbenen unterhaltspflichtigen Personen zur Zahlung verpflichtet. Wer seine Angehörigen also nach seinem Tod vor finanziellen Problemen schützen will, sollte eine Sterbegeldversicherung abschließen. Eine Beratung ist hier aber immer sinnvoll, denn so kann der optimale Schutz nach den individuellen Bedürfnissen gefunden werden.
Häufig Gestellte Fragen
Sterbegeldversicherung – was ist das?
Welche Versicherungsformen der Sterbegeldversicherung gibt es?
Braucht man eine Sterbegeldversicherung wirklich?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Sterbeversicherung sein?
Sterbegeldversicherung im Vergleich