Sterbegeldversicherung TK Techniker Krankenkasse
Das Sterbegeld ist seit 2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Allerdings bietet die Techniker Krankenkasse eine Sterbegeldversicherung in Kooperation mit der Volksfürsorge an, damit die entstandene Versorgungslücke geschlossen werden kann.
Wichtigste Kriterien einer Sterbegeldversicherung
- Finanzieller Schutz der Hinterbliebenen
- Deckt die Versorgungslücke der Krankenkassen
- Sichert die würdevolle Bestattung unter Berücksichtigung der individuellen Wünschen
- Keine Gesundheitsprüfung
- Zweckgebundene Verwendung
- Beiträge altersabhängig
- In den meisten Fällen eine Wartezeit
- Wartezeit entfällt bei Unfalltod
- Überschussbeteiligungen erhöhen den Versicherungsschutz
Sterbegeldversicherung TK
- In Kooperation mit der Volksfürsorge
- Exklusiv für die Mitglieder der TK
- Sonderkonditionen dank Kollektivvertrag
Leistungen
- Versicherungssumme 2.500 – 10.000 Euro
- Abschlussalter 40 – 80 Jahre
- Beitragsfrei ab dem 85. Lebensjahr
- Natürlicher Tod innerhalb der Wartezeit: Rückerstattung der Beiträge
- Unfalltod: volle Auszahlung der Versicherungssumme
Kosten berechnen & Anbieter vergleichen
Der interne Tarifrechner, welcher über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ erreichbar ist, lässt sich für eine genaue Beitragsberechnung sowie Leistungseinsichtnahme nutzen. Weiterhin können mehrere Angebote anderer Versicherer zum Vergleich hinzugezogen werden.
Weitere Informationen
Oft wird gesagt, dass eine Sterbegeldversicherung nur wenig sinnvoll ist und sich sparen mehr lohnt. Dennoch kann auch eine Sterbegeldversicherung sehr lohnenswert sein, denn vor allem ältere Menschen können damit gut vorsorgen. Als Kunde der Techniker Krankenkasse erhalten die Versicherten eine exklusive, günstige Sterbegeldversicherung der Volksfürsorge.
Sterbegeldversicherung der Techniker Krankenkasse
Von den gesetzlichen Krankenkassen gibt es seit 2004 eigentlich kein Sterbegeld mehr. Dennoch können auch die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten die Zahlung eines Sterbegelds anbieten. In Kooperation mit der Volksfürsorge können Versicherte eine Sterbegeldversicherung der Techniker Krankenkasse abschließen. Mit der Sterbegeldversicherung der TKK lässt sich so ein Versicherungsschutz von 2.500 bis 10.000 EUR aufbauen. Kommt es zum Tod der versicherten Person, wird das Sterbegeld der Volksfuersorge an die Angehörigen oder eine andere bezugsberechtigte Person ausgezahlt.
Wichtige Fakten zur Sterbegeldversicherung der TK
Die Techniker Krankenkasse Sterbegeldversicherung kann im Alter von 40 bis 80 Jahren ganz einfach und ohne Gesundheitsfragen beantragt werden. Mit Vollendung des 80. Lebensjahrs wird die Versicherung dann beitragsfrei gestellt. Bei Vertragsabschluss zur Sterbegeldversicherung der Techniker Krankenkasse mit einem Eintrittsalter von 80 Jahren endet die Beitragszahlung mit 85 Jahren. Kommt es zum Todesfall innerhalb der ersten drei Jahre nach Versicherungsbeginn, werden den Hinterbliebenen die bis dahin eingezahlten Beiträge zurückerstattet, ab dem 4. Versicherungsjahr wird die garantierte Versicherungssumme zuzüglich einer Überschussbeteiligung ausgezahlt. Überschüsse können dabei jedoch nicht garantiert werden. Tritt der Tod durch einen Unfall ein, so werden bis zum85. Lebensjahr zusätzliche Leistungen in Höhe der Versicherungssumme gewährt. Versicherte, die mit bestehendem Vertrag zur Sterbegeldversicherung der Volksfürsorge die Krankenkasse wechseln, erhalten dann keine Sonderkonditionen mehr und müssen einen höheren Beitrag zahlen. Die Sterbeversicherung der TKK können außerdem nur Versicherte der Techniker Krankenkasse und deren Familienangehörige abschließen.
Was muss im Leistungsfall bei der Beantragung des Geldes aus der Sterbeversicherung der TKK beachtet werden?
Wird das Sterbegeld der Volksfuersorge beantragt, benötigt die Versicherung den Original-Versicherungsschein sowie eine amtliche Sterbeurkunde. Die Leistung aus der Sterbegeldversicherung der TK wird an die im Versicherungsschein benannte bezugsberechtigte Person ausgezahlt. Ist kein Bezugsrecht festgelegt, so greifen hier die Bestimmungen des Erbrechts, so dass in der Regel die Hinterbliebenen das Sterbegeld erhalten. Die Leistungszahlung aus der Techniker Krankenkasse Sterbegeldversicherung ist als Todesfallleistung von der Einkommenssteuer befreit.
Häufig Gestellte Fragen
Sterbegeldversicherung – was ist das?
Welche Versicherungsformen der Sterbegeldversicherung gibt es?
Braucht man eine Sterbegeldversicherung wirklich?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Sterbeversicherung sein?
Sterbegeldversicherung im Vergleich